Welcher Begriff verdient werberechtlich eine besondere Aufmerksamkeit?
(Bitte klicken Sie einen Begriff an in linksstehender Aussage)
Ihre Auswahl "neuartiger" ist richtig.
Ihre Auswahl ist leider falsch.
Frage 3.2
Ist diese Aussage werblich unbedenklich?
Das kann so nicht ohne ergänzende Informationen beurteilt werden.
Das kann so nicht ohne ergänzende Informationen beurteilt werden.
Die Aussage ist dann unbedenklich, wenn es sich um eine wirkliche Innovation handelt, d. h. es einen neuen Entwicklungsschritt gegenüber dem bisherigen Therapiestandard beinhaltet.
Frage 3.3
Wie lange kann diese Aussage bezüglich der Neuartigkeit unverändert geschaltet werden?
Auch diese Frage kann so allgemein nicht beantwortet werden.
Auch diese Frage kann so allgemein nicht beantwortet werden.
Solange die Angabe der Neuartigkeit auf einen bestimmten Aspekt bezogen wird (hier: CoreInsert®-Implantatations-technologie) besteht keine fixe zeitliche Begrenzung. Eine solche Technologie darf solange als neuartig oder innovativ beworben werden, wie es sich tatsächlich um einen Innovationsschritt handelt, der über den bisherigen Behandlungsstandard hinausgeht und nicht von einem anderen Therapiekonzept "überholt" oder abgelöst worden ist.
Frage 3.4
Ändert sich die Beurteilung, wenn das Produkt selbst als "neu" beworben wird
Ihre Antwort "Ja" ist richtig.
Ihre Antwort "Nein" ist leider falsch.
Eine Bewerbung eines Produkts als "neu" wäre nur im Kontext einer Markteinführung zulässig. Die Rechtsprechung geht hier von einem Zeitraum von maximal 6-12 Monaten aus.