Die Aussage ist werberechtlich unzulässig. In Kombination mit der Darstellung als Skilangläufer wird suggeriert, dass Patienten nach dem Eingriff (minimal invasive Implantation einer biologischen Aortenklappe) im fortgeschrittenen Alter wieder Sport treiben können, was in Anbetracht der Schwere der Erkrankung nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich sein wird. Das vorgestellte Ergebnis ist nicht repräsentativ. Eine derartige Erfolgsgarantie bzw. ein irreführendes Wirkversprechen ist unzulässig.
Praktischer Hinweis: Statt des Sporttreibenden Thomas M. einen Patienten zeigen, der wieder am Familienalltag aktiv teilnimmt (z. B. "rüstiger" Großvater im Kreise seiner Enkel). Für diese Patientengruppe ist dies ein typisches Ergebnis der OP. In diesem Kontext wird die Angabe "wieder voll im Geschehen" dann auch lediglich so zu verstehen sein, dass die dort dargestellten Tätigkeiten wieder gut ausgeübt werden können, was hinreichend belegt wäre.