Webinar ESG | Implementierung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten Vorgaben und Pflichten für MedTech-Unternehmen
Informieren Sie sich, wie die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten die Medizintechnikbranche betrifft. Lernen Sie die Sorgfaltspflichten kennen, die Unternehmen beim Inverkehrbringen oder Export von Rohstoffen wie Palmöl und Kautschuk einhalten müssen. Das Seminar bietet praxisnahe Einblicke in Informationsbeschaffung, Risikoanalyse und Risikominimierungsmaßnahmen, die ab dem 30.12.2024 gelten.
30.10.2024 14:00 - 15:30 Uhr
organizer: BVMed-Akademie
Schwerpunkt: Nachhaltigkeit
Zum Thema
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll sicherstellen, dass eine Reihe von Rohstoffen und Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Damit bildet sie einen zentralen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt.
Die Verordnung erlegt allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen:, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Palmöl und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Papier oder Produkte mit Leder- und Gummibestandteilen. Für Unternehmen der Medizintechnikbranche gelten die Anforderungen der Verordnung bereits ab dem 30.12.2024.
Zur Sorgfaltspflicht zählen die Informationsbeschaffung, Risikoanalyse und bei bestehenden Risiken Risikominimierungsmaßnahmen. Über diese Maßnahmen müssen die Unternehmen Nachweise vorhalten, ehe sie entsprechende Produkte auf den EU-Mark bringen dürfen.
Folgenden Fragen widmet sich das Seminar:
- Ab wann gelten für wen die Anforderungen der Ver-ordnung?
- Was sind die wichtigsten Maßnahmen, die Unterneh-men ergreifen müssen?
- In welcher Form sind die Informationen abzugeben und wie werden diese kontrolliert?
- Wie ist die Verordnung im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) zu beurteilen?
Darüber hinaus werden praktische Umsetzungstipps für die Medizintechnikbranche vorgestellt.
Zielgruppe
Angesprochen sind insbesondere Mitarbeitende von Unternehmen der Medizinproduktbranche, die für die Implementierung der Vorgaben aus der EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette zuständig sind.
Referent
-
Dr. Thomas Voland, LL.M.
Partner, Rechtsanwalt
Clifford Chance Partnerschaft mbB | Düsseldorf
Moderation
-
Clara Mailin Allonge
Leiterin Referat Nachhaltigkeit (ESG)
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) | Berlin
Programm
Detaillierte Veranstaltung
13:45 - Registrierung und Technik-Check
14:00 - Begrüßung und Einführung
Clara Mailin Allonge
14:05 - Die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette: Ein juristischer Überblick
Dr. Thomas Voland, LL.M.
Grundkenntnisse
- Was regelt die Verordnung?
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Welche Pflichten treffen die Unternehmen?
- Zeitpunkt der Umsetzung
- Auswirkungen auf Unternehmen, auf die die Verordnung nicht unmittelbar anwendbar ist?
Implementierung
- Wie können MedTech-Unternehmen die Verordnung richtig umsetzen?
- Welche Ausnahmen und Einschränkungen gelten?
- Verhältnis zu LkSG und CSDDD?
15:05 - Fragen und Diskussion
Clara Mailin Allonge
15:30 - Ende der Veranstaltung
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Fotoaufnahmen
Stornierung
Die BVMed-Akademie behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die BVMed-Akademie zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Auf einen Blick
Preis
- 229,00 € (pro Person, zzgl. 19% Mehrwertsteuer)
272,51 € (pro Person, inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Teilnahmegebühr für BVMed-Mitglieder. Inbegriffen sind die Veranstaltungsunterlagen. - 249,00 € (pro Person, zzgl. 19% Mehrwertsteuer)
296,31 € (pro Person, inkl. 19% Mehrwertsteuer)
Teilnahmegebühr für NICHT-Mitglieder. Inbegriffen sind die Veranstaltungsunterlagen.
Frist
Melden Sie sich bis zum 29. Oktober 2024 an.