Online-Schulung LkSG-Handreichung | Modul 1 & 2
22.11.2022 10:00 - 12:00 Uhr
organizer: BVMed
Schwerpunkt: Nachhaltigkeit
Zum Thema
Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen – den MedTech-Sektor.
Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion (in der Regel durch einen Menschenrechtsbeauftragten) und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.
Vor diesem Hintergrund entwickelt der BVMed eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSGExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab., welche aus sechs Modulen besteht: (0) Anwendungsbereich (1) (Compliance-) Dokumentation, (2) Ausgestaltung der Governance, (3) Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus, (4) Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe sowie (5) jährliche Berichterstattung.
Wenn Sie in den Anwendungsbereich des LkSGExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. fallen, geht es an die Umsetzung. Zur Unterstützung dabei möchten wir Ihnen Modul 1 & 2 vorstellen und Ihnen die Möglichkeit für Rückfragen geben. Im Detail befassen sich die Module mit dem Folgenden:
- Modul 1: (Compliance-) DokumentationExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.: In diesem Modul finden Sie insbesondere Hintergrundinformationen und Formulierungshilfen zur Umsetzung und Implementierung von möglichen Präventionsmaßnahmen, um Ihren Verpflichtungen nach § 6 LkSG nachzukommen. Insbesondere finden Sie hier eine Musterformulierung für eine Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 LkSG, einen internen Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie einen Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct). Diese Musterbeispiele sollten Sie, basierend auf Ihrer für Ihr medizintechnisches Unternehmen durchgeführten Risikoanalyse, anpassen.
- Modul 2: Ausgestaltung der GovernanceExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.: Gem. § 4 Abs. 1 LkSG sind Sie verpflichtet, “ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten einzurichten” und “in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu verankern.” Zusätzlich sind Sie nach § 10 Abs. 1 LkSG verpflichtet, die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten fortlaufend zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund erläutern wir Ihnen in Modul 2 insbesondere, wo und wie Sie das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen verankern müssen, und stellen Ihnen unter anderem Musterformulierungen für die Geschäftsordnung der Geschäftsführung/des Vorstandes zur Verfügung, welche Sie verwenden können, um die Verankerung des Risikomanagements entsprechend zu dokumentieren.
Referent
-
Dr. Thomas Voland
| Rechtsanwalt & Partner | Clifford Chance Partnerschaft mbB von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Solicitors
Moderation
-
Clara Allonge
| Referentin Mittelstand und WIrtschaftspolitik | Bundesverband Medizintechnologie e. V. | Berlin
Programm
Detaillierte Veranstaltung
10:00 - Begrüßung
Clara Allonge
10:05 - Vorstellung Modul 1 | (Compliance-) Dokumentation
Dr. Thomas Voland
10:30 - Q&A zu Modul 1 | (Compliance-) Dokumentation
11:00 - Vorstellung Modul 2 | Ausgestaltung der Governance
Dr. Thomas Voland
11:30 - Q&A zu Modul 2 | Ausgestaltung der Governance
12:00 -
Ende der Schulung
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Fotoaufnahmen
Stornierung
BVMed behält sich den Wechsel von Referenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.
Auf einen Blick
Datum
Dienstag, 22.11.2022 10:00 - 12:00 Uhr
Preis
- 0,00 € (pro Person, zzgl. Mehrwertsteuer)
Exklusiv und kostenfrei für BVMed-Mitglieder