Hygiene
Einleitung: Hygiene
Hygiene ist unverzichtbare Voraussetzung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Zur Reduktion von übertragbaren Krankheiten ist ein hohes Maß an Aufklärung und Information zu hygienischen Maßnahmen essenziell. In Hochzeiten der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig die Compliance unter allen beteiligten Akteur:innen ist. Laut RKI kommt es in Deutschland jährlich zu bis zu 600.000 nosokomialen Infektionen und davon bis zu 20.000 Todesfällen. Ein Drittel der Infektionen gilt als vermeidbar. Diese zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft kann durch die Umsetzung von notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen vermieden werden.
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Hygiene
Hygienezuschläge für Arztpraxen seit Januar 2022
Hygieneaufwand und -kosten sind in Arztpraxen u. a. aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, gestiegen. Daher wurde für alle Haus- und Fachärzte zum 01.01.2022 ein Hygienezuschlag in den erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Je Fall ergibt sich ein einheitlicher Zuschlag von 2 Punkten, das entspricht 23 Cent. Dieser Zuschlag ist zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale abzurechnen. Die Anwendung der Zuschläge erfolgt bei persönlichem Ärzt:innen-Patient:innen-Kontakt. Videokontakte sind davon ausgeschlossen.
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Hygiene
Worauf ist in einer Arztpraxis zu achten?
In Arztpraxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen, abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen zu verhindern, die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden und den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
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