07.04.2022
Rechtliche Grundlage | Kodierung und Kodierhilfe
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.
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07.04.2022
Kodierhilfe und Kodiercheck der KBV
Ebenfalls durch das TSVG ist die KBV verpflichtet, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen. Zu diesem Zwecke erhalten Praxen seit Jahresbeginn eine Kodierunterstützung der KBV für die Verschlüsselung von Diagnosen.
Dieses Tool ist ein Angebot an Verordnende, das bei der Umsetzung der mitunter sehr komplexen Kodierung der Diagnosen unterstützten soll.
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07.04.2022
Allgemeine Hinweise | Richtig kodieren
Die technischen Weiterentwicklungen der Kodierhilfen können einen Beitrag zur Vereinfachung des Verschlüsselungsprozesses und der Dokumentation leisten. Des Weiteren stärken sie die Abrechnungssicherheit: mittels Kodierinformationen und -check können inkorrekte Verschlüsselungen von Diagnosen frühzeitig erkannt und behoben werden.
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07.04.2022
Allgemeine Hinweise | Richtig verordnen
Im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V zu beachten. Grundsätze für die Bewertung einer verordneten Leistung nach diesem Paragrafen sind dabei die Eignung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
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07.04.2022
Praxisbeispiel | Richtig kodieren
In seinem Artikel »Die Wundziffern – eine Frage der Kombination« erläutert Dr. med. Heiner Pasch – Hausarzt und Abrechnungsexperte – worauf bei der Kodierung/Abrechnung der Behandlung zu achten ist.
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