Infografiken
Hier finden Sie die BVMed-Infografiken zum MedTech-Markt sowie zu aktuellen Themen und Gesetzgebungsverfahren zum Download und zur freien Verwendung.
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Die Gesundheitswirtschaft trägt 12,1 Prozent zum nationalen BIP bei. Jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland arbeitet in der Gesundheitswirtschaft. Jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in Deutschland entsteht in der Gesundheitswirtschaft.
16.09.2021
Jetzt herunterladen vonQuelle: WIdO-Analyse 2021
03.09.2021
Jetzt herunterladen vonQuelle: WIdO-Analyse 2021
26.08.2021
Jetzt herunterladen vonQuelle: WIdO-Analyse 2021
23.08.2021
Jetzt herunterladen vonDie EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Geltungsbeginn sollte ursprünglich im Mai 2020 sein. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Geltungsbeginn unter anderem auf Initiative des BVMed auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die Übergangsfrist für die Gültigkeit der Altzertifikate („Grace Period“) bis Mai 2024 und die Abverkaufsfrist bis Mai 2025 wurden bei der Verschiebung des Geltungsbeginns nicht angepasst – trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die zu erwartenden Engpässe bleiben also bestehen und haben sich noch verstärkt. Die rund 20.000 Zertifikate werden so bis zum Ende der Übergangsperiode im Mai 2024 nicht in die MDR überführt werden können.
18.08.2021
Jetzt herunterladen vonQuelle: Kleine Anfrage der FDP, Drs. Nr.: 19/31220
12.08.2021
Jetzt herunterladen vonDer Bundestag hat am 11. Juni 2021 dem sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
01.07.2021
Jetzt herunterladen vonDer Bundestag hat das GVWG am 11. Juni 2021 beschlossen. Es handelt sich um ein Sammelgesetz mit folgenden wichtigen Regelungen aus Medizintechnik-Sicht: Verbandmittelbereich: Verlängerung der Übergangsfrist bei der modernen Wundversorgung auf 36 Monate | GBA soll neue Anwendungsbereiche für Qualitätsverträge festlegen + Evaluierung | GBA soll Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe ausbauen | Einführung eines strukturierten Behandlungsprogrammes Adipositas | Konkretisierung der Unterlagen für Basis des Pflegebudgets im Krankenhaus Neues wissenschaftliches Verfahren zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus | Leistung der Tabakentwöhnung wird teilweise Kassenleistung | Zusätzlicher Bundeszuschuss zur GKV i.H.v. 7 Mrd. €in 2022 | „Pflegepaket“
24.06.2021
Jetzt herunterladen vonAktuell sind 26,2 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen COVID-19 vollständig geimpft. Über 40 Millionen Menschen haben in Deutschland eine Impfdosis erhalten. Knapp 22 Millionen Menschen haben eine zweite Impfdosis erhalten. Von den knapp 67 Millionen ausgelieferten Dosen gingen bislang über 45 Millionen in die Impfzentren, knapp 21 Millionen in Arztpraxen und rund 700.000 zu Betriebsärzten. Rund 62 Millionen Impfungen bedeuten auch: Es wurden 62 Millionen Spritzen und Kanülen sowie weiteres Medizinprodukte-Zubehör benötigt. Denn: #KeinImpfenOhneSpritzen | Stand: 15. Juni 2021
15.06.2021
Jetzt herunterladen vonDie „große“ Pflegereform kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Zum GVWG wurden jetzt Änderungsanträge für den Pflegebereich eingebracht. Maßnahmen: Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung: ab dem Jahr 2022 –pauschal 1 Mrd. € | Erhöhung des Beitragszuschlags zur Pflegeversicherung: um 0,1 % für Kinderlose | Bundeseinheitlicher Personalschlüssel für Heime: damit mehr Pflegepersonal eingestellt wird | Tarifbezahlung für Pflegekräfte: ab 01.09.2022 | Heilkundeübertragung: verpflichtende Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an ausgebildete Pflegekräfte | Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte: beider Verordnung von Hilfsmitteln (insbesondere doppelfunktionale)/ eigenständige Entscheidung über häusliche Pflege | Neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus: für max. 10 Tage je Krankenhausbehandlung | Entlastung der Pflegebedürftigen: in 4 Stufen, abhängig von der Zeitdauer der stationären Pflege | Stand: 10. Juni 2021
10.06.2021
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