Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - EBM Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung BVMed-Infoblatt

Artikel05.11.2018

Hinweis: Aufgrund der kürzlich veröffentlichten Fortschreibung der Produktegruppe 12 (Hilfsmittel bei Tracheostoma) i.V.m. der Produktgruppe 27 (Sprechhilfen) befindet sich das Infoblatt derzeit in der Überarbeitung.

20.06.2017 | Die Regelungen zur Erstattung von Materialkosten sind in den allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Kapitel I Nr. 7 enthalten oder in Zusatzverträgen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Die medizinischen Sachkosten sind immer nur im Zusammenhang mit Leistungen des EBM abzurechnen.
Für die Zuordnung der Kostenerstattung ist folgende Reihenfolge zwingend zu berücksichtigen:

  1. Praxisbedarf (Einmalhandschuhe, Einmalspritzen, etc.) (Nr. 7.1); bereits in EBM-Ziffer enthalten
  2. Kostenpauschalen des Kapitel 40
  3. Sprechstundenbedarf
  4. Einzelverordnung, z. B. arzneimittelähnliche Medizinprodukte, Hilfs- oder Verbandmittel.

In Abhängigkeit der jeweiligen KV-spezifischen Regelungen sind die Medizinprodukte, die nicht unter die Kategorien a bis d fallen, nach der Sonderregelung des EBM Nr. 7.3 abzurechnen.

Beispiele für Medizinprodukte, die unter die gesonderten Sachkostenregelung nach EBM Nr. 7.3 fallen können:

  • Herzschrittmacher (aktive Implantate)
  • Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter
  • Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter (i.d.R. als Dauerkatheter)
  • Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze, gynäkologische Bänder
  • Einmal-Infusionsbestecke, -Infusionskatheter, und -Infusionsnadeln (wenn diese keine Hilfsmittel oder Sprechstundenbedarf sind)

Für die Einteilung, unter welche Kategorie ein Medizinprodukt fällt, können Sie sich auch an Ihren Medizinprodukte-Lieferanten wenden.

Der Vertragsarzt wählt das Medizinprodukt unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit und des Wirtschaftlichkeitsgebotes aus.

Die Grundlagen der folgenden Abrechnungsregelungen finden Sie u. a. im EBM, Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) und z. T. in regionalen KV-Vereinbarungen. Die Partner der Gesamtverträge können abweichende Regelungen treffen, insbesondere für die Materialien Maximal- oder Pauschalbeiträge vereinbaren.

Die Versorgung der Patienten mit diesen Medizinprodukten ist zuzahlungsfrei!

Was ist zu tun?
  • Der Vertragsarzt bestellt das Medizinprodukt beim Lieferanten.
  • Die Rechnung des Lieferanten ist durch den Arzt selbst zu begleichen.
  • Am Quartalsende reicht der Arzt die Originalrechnung(en) zusammen mit der Quartalsabrechnung bei der rechnungsbegleichenden Stelle ein.

Die Originalrechnung muss beinhalten:
  • den Namen des Herstellers bzw. des Lieferanten
  • die Artikelbezeichnung
  • die Artikelnummer des Herstellers/Lieferanten

Der Vertragsarzt ist verpflichtet, die tatsächlich realisierten Preise in Rechnung zu stellen.

Der Vertragsarzt bestätigt dies durch Unterschrift gegenüber der KV in der Gesamtzusammenstellung/Sammelerklärung.

Informieren Sie sich bei Ihrer KV, ob Sonderregelungen oder Zusatzverträge bestehen, die diese Regelungen hinfällig machen (z. B. für einzelne, gesondert berechnungsfähige Materialien, für die Maximal- oder Pauschalbeträge gelten).

Stand: Juni 2017

Download Infoblatt "Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung"

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • EBM
    Neuer Ambulant-Newsletter des BVMed informiert über Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung

    Aufklärung ist erforderlich, denn die Verordnungsmöglichkeiten sind komplex und vielfältig: In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwender:innen werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. Unterschieden wird zwischen Praxisbedarf, sonstige Sachkosten und Sprechstundenbedarf. Die Versorgung mit...

    Pressemeldung02.08.2023

    Mehr lesen
  • EBM
    Einleitung: Abrechnung von Medizinprodukten im vertragsärztlichen Bereich

    In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwendenden werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. So lassen sich im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung bspw. die Leistungskategorien Praxisbedarf, (sonstige) Sachkosten und Sprechstundenbedarf unterscheiden. Die Versorgung mit und Verordnung von...

    Artikel25.07.2023

    Mehr lesen
  • EBM
    Wirtschaftlichkeitsgebot

    Alle Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen einem generellen Wirtschaftlichkeitsgebot. Nähere Ausführungen für die niedergelassenen Ärzte und deren veranlassten Leistungen (Verordnungen), beispielsweise von Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln, können § 106 SGB V, § 106b SGB V, § 12 SGB V entnommen werden. Maßgebliche Kriterien für die...

    Artikel24.07.2023

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Normung in der Medizintechnologie

    Die Normung hat eine hohe Bedeutung in der Entstehung und Zulassung von Medizinprodukten. Gemeinsam geben wir mit den Experten der DIN einen Einblick in die Arbeit der Normung, gehen der Frage nach wie Unternehmen sich an der Normung beteiligen können und welchen Einflüssen sowie Entwicklungen die Normung im Bereich Medizintechnologie in Gegenwart und Zukunft unterliegt.

    Seminardigital
    26.11.2024 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnologie
  • Konferenz
    Hygieneforum 2024

    Das BVMed-Hygieneforum widmet sich auch dieses Jahr wieder zentralen Herausforderungen der Infektionsprävention in der stationären wie auch ambulanten Versorgung. Fachexpert:innen tragen wichtige Themen vor, zu denen wir dann gemeinsam diskutieren wollen. Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

    Konferenzhybrid
    Berlin, 12.12.2024 09:30 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2024
  • Onlineseminar
    Webinar | Medizintechnik-Fertigung | Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

    Die Digitalisierung der Fertigung stellt insbesondere in der Medizintechnik- und Life-Sciences-Branche eine große Heraus-forderung dar. Trotz klarer Vorteile wie effizienteren Prozessen und der Aussicht auf bessere Produktqualität und Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sehen sich viele Unternehmen mit komplexen Fragen konfrontiert: Wie gelingt der Einstieg? Welche Technologien sind relevant? Wie können gesetzliche Vorgaben effektiv umgesetzt werden? Und wie lassen sich typische Fallstricke vermeiden?

    Seminardigital
    31.01.2025 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Medizintechnik-Fertigung Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen