Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 22.12.2015 Patienteninformation "Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung)" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Unter einem Stoma versteht man hier einen operativ angelegten Darm- bzw. Blasenausgang. Unterschieden wird in Colostomie (Dickdarmausgang), Ileostomie (Dünndarmausgang) und Urostomie (Harnableitung). Zum Auffangen der Ausscheidung gibt es hierfür hergestellte Hilfsmittel – die Stomaartikel. Eine Sonderform stellt die Irrigation (Darmspülung) bei bestimmten Colostomien dar.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen Hilfsmittel zur Auswahl, die dem Verordneten entsprechen. Der Hilfsmittelversorger richtet sich bei der Auswahl der Produkte nach dem aktuellen medizinischen Standard und den Richtwerten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Verbindung mit Ihrer individuellen Situation.
  • Benötigen Sie aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die Stomaversorgung.
  • Ihr Hilfsmittelversorger schaut sich das Stoma und die umgebende Haut an.
  • Die Beratungen finden in der Anfangsphase so häufig statt, bis Sie oder Ihre Betreuungsperson die Stomaversorgung selbstständig und sicher durchführen können. Dasselbe gilt für die Irrigation, wenn sie vom Arzt verordnet wurde.
  • Inhalte der Beratungen sind:
    • die umfassende Aufklärung über den Umgang mit dem Stoma
    • die Anleitung zur Selbstständigkeit
    • die gemeinsame Auswahl und Anpassung der Hilfsmittel an das sich verändernde Stoma und Ihre Lebensgewohnheiten
    • die Vorbeugung und das Erkennen von Komplikationen
    • Hinweise zur Ernährung und zum Trinkverhalten
    • Tipps für den Alltag (Beruf, Sport, Familie, evtl. geplante Schwangerschaft, etc.)
    • ggf. die Anleitung zur Irrigation

    • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
    • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.
    • Bei Kindern finden immer dann persönliche Beratungen statt, wenn sie eine weitere Entwicklungsstufe erreicht haben (z. B. Kindergartenbesuch, Einschulung oder das Erlernen der selbstständigen Versorgung) oder eine Produktanpassung aufgrund des Wachstums benötigen.

    Stand: Dezember 2015

    Download Infoblatt "Stomaversorgung"

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Krankenhausreform
    KHVVG auch im Bundesrat beschlossen: Die Krankenhausreform kann beginnen

    Am 22. November 2024 hat der Deutsche Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages zugestimmt, das Krankenhausreform-Gesetz KHVVG in Kraft zu setzen. Damit kann der vorgesehene Zeitplan vorerst umgesetzt werden - unabhängig von der geplanten vorgezogenen Wahl einer neuen Bundesregierung im Jahr 2025.

    Artikel22.11.2024

    Mehr lesen
  • Krankenhaus
    Krankenhausreform im Bundesrat: BVMed für kurzfristige Anhebung der Basisfallwerte und zeitnahe Anpassungen

    Die Krankenhausreform ist wichtig und zeitkritisch. Aber das KHVVG braucht in seiner aktuellen Form nach Ansicht des BVMed kurzfristige Ergänzungen und zeitnahe Anpassungen, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. So unterstützt der BVMed vor der Bundesrats-Entscheidung zum KHVVG die Forderung der Länder- und Krankenhaus-Seite, die Landesbasisfallwerte um die Inflationskosten anzuheben.

    Pressemeldung20.11.2024

    Mehr lesen
  • Porträtbild Mark Jalaß

    Vergleich MedTech - Pharma
    Schlüsselbranche Medizintechnik: Chance für den Standort Deutschland

    Ein Vergleich der Medizintechnik- mit der Pharma-Branche (Humanarzneimittel) auf der Grundlage der Zahlen der Bundesregierung aus der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung (GGR) zeigt: Die MedTech-Branche steht für mehr als doppelt so viel Arbeitsplätze sowie mehr Produktionswert, Bruttowertschöpfung und Ausstrahleffekte auf andere Branchen.

    Artikel19.11.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Normung in der Medizintechnologie

    Die Normung hat eine hohe Bedeutung in der Entstehung und Zulassung von Medizinprodukten. Gemeinsam geben wir mit den Experten der DIN einen Einblick in die Arbeit der Normung, gehen der Frage nach wie Unternehmen sich an der Normung beteiligen können und welchen Einflüssen sowie Entwicklungen die Normung im Bereich Medizintechnologie in Gegenwart und Zukunft unterliegt.

    Seminardigital
    26.11.2024 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnologie
  • Konferenz
    Hygieneforum 2024

    Das BVMed-Hygieneforum widmet sich auch dieses Jahr wieder zentralen Herausforderungen der Infektionsprävention in der stationären wie auch ambulanten Versorgung. Fachexpert:innen tragen wichtige Themen vor, zu denen wir dann gemeinsam diskutieren wollen. Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

    Konferenzhybrid
    Berlin, 12.12.2024 09:30 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2024
  • Onlineseminar
    Webinar | Medizintechnik-Fertigung | Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

    Die Digitalisierung der Fertigung stellt insbesondere in der Medizintechnik- und Life-Sciences-Branche eine große Heraus-forderung dar. Trotz klarer Vorteile wie effizienteren Prozessen und der Aussicht auf bessere Produktqualität und Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sehen sich viele Unternehmen mit komplexen Fragen konfrontiert: Wie gelingt der Einstieg? Welche Technologien sind relevant? Wie können gesetzliche Vorgaben effektiv umgesetzt werden? Und wie lassen sich typische Fallstricke vermeiden?

    Seminardigital
    31.01.2025 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Medizintechnik-Fertigung Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen