Offene Wunde schließen: Klarheit schaffen
Seit letzter Woche sind die sogenannten „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ ohne konkreten Nutzennachweis nicht mehr in der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Die Frist, in der die bisher gültigen erstattungsrechtlichen Regeln zur Verbandmitteldefinition galten, lief zum 2. Dezember aus. Das Problem: Weiterhin ist nicht klar, wie dieser Nachweis erbracht werden soll, da Bewertungskriterien seitens G-BA fehlen.
Um Lücken in der Wundversorgung insbesondere chronisch kranker Patent:innen zu vermeiden, haben Gesundheitspolitiker:innen aus Bundestag und -rat sowie das BMG eine weitere Fristverlängerung um 18 Monate konsentiert. Durch den Koalitionsbruch konnte diese geplante gesetzliche Änderung nicht vor dem 2. Dezember beschlossen werden. Kurzfristig schaltete sich Lauterbach ein und empfahl den gesetzlichen Krankenkassen, die Frist bis zum 2. März 2025 zu verlängern.
Auch wenn wir diese Empfehlung unterstützen: Sie ändert nichts an der gesetzlichen Lage zu den sogenannten „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ – es besteht weiterhin dringender politischer Handlungsbedarf. Wir fordern den Bundestag daher auf, noch im Dezember mit einer gesetzlichen Fristverlängerung Klarheit bei allen Akteur:innen und Versorgungssicherheit zu schaffen.
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Verbandmittel
Lauterbach empfiehlt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. März 2025
Der BVMed unterstützt die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die bisher gültigen erstattungsrechtliche Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die aktuell geltende Frist lief am 2. Dezember 2024 aus. Lauterbach wendete sich mit seiner Empfehlung in einem Schreiben vom 29. November 2024 an GKV-SV, KBV und DAV. Dr. Marc-Pierre Möll: „Es ist gut, dass sich Minister Karl Lauterbach der Sache persönlich annimmt. Durch die empfohlene Fristverlängerung könnten wir Versorgungslücken für chronisch kranke Patient:innen mit Wunden schließen und damit erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene vermeiden“.
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MDR
EPSCO-Initiative zur MDR bringt EMA ins Spiel: BVMed für „mehr Harmonisierung durch Zentralisierung“
Der BVMed begrüßt, dass sich nach der Resolution des EU-Parlaments vom Oktober 2024 nun auch der Rat in seiner EPSCO-Sitzung am 2./3. Dezember 2024 zur zügigen Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) positioniert hat. Das Papier der deutsch-französischen Initiative enthält „gute Ansätze für die weitere Diskussion von Kommission, Parlament und Rat“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Es ist ein gutes Signal, dass sich Kommission, Parlament, Rat und betroffene Industrie im Ziel einig sind: die Entbürokratisierung der MDR und eine bessere Harmonisierung durch eine zentrale Struktur.“
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Datennutzung
BVMed zur Datennutzungs-Verordnung: „Sinnvolle Forschung ermöglichen, Antragsverfahren beschleunigen“
Der BVMed spricht sich in seiner Stellungnahme zur Gesundheitsdatennutzungs-Verordnung für längere Zugangszeiträume auf pseudonymisierte Datensätze sowie kürzere Antragsverfahren aus. „Wir brauchen mit Blick auf komplexe Forschungsvorhaben und künftige KI-Entwicklungen einen praktikablen und flexibleren Umsetzungsrahmen für die Datennutzung durch MedTech-Unternehmen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
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03.12.2024
Stellenausschreibung: Länderreferent:in mit Schwerpunkt Krankenhausversorgung (m/w/d)
Der BVMed sucht für die Geschäftsstelle des Verbandes in Berlin eine:n Länderrefent:in mit Schwerpunkt Krankenhausversorgung (m/w/d), ab sofort/in Vollzeit/unbefristet.
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