Viel Verbesserungspotenzial bei der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird aktuell heftig diskutiert, seit im Januar 2024 das elektronische Rezept eingeführt wurde. Es ruckelt und stottert - und geht dennoch voran. Aber es werden noch viele Potenziale verschenkt. So sollen die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger erst 2027 an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen und das eRezept für Hilfsmittel-Verordnungen eingeführt werden. Auch bei den geplanten Zugriffsrechten werden Sanitätshäuser, Homecare-Versorger oder Gesundheitshandwerker zu wenig beachtet. Die Politik muss hier dringend nachbessern. Mehr dazu in diesem Newsletter.
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Homecare
BVMed: ePA-Zugriffsrechte im Hilfsmittelbereich nachbessern
In der aktuellen Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) hat der BVMed Nachbesserungen bei den Zugriffsrechten gefordert. So sei es für die Ermittlung der notwendigen Versorgung von Patient:innen für Gesundheitshandwerke, Sanitätshäuser und Homecare-Versorger unter anderem wichtig, ärztliche Dokumente und Erhebungen einzusehen, die heute nur mit viel Aufwand und Zeitverzug einbezogen werden können. Deshalb benötigen die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger Lese- und Schreibrechte auf die ePA.
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Wundversorgung
8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“
Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss.
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Sorgfaltspflichten
EU-Lieferkettenrichtlinie braucht neuen Anlauf | Acht große Wirtschaftsorganisationen lehnen den aktuellen Entwurf wegen handwerklicher Mängel ab
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab. Insbesondere der Mittelstand wird durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Sie fordern eine Versachlichung der Debatte und appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereint.
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Branche
Folienpräsentation: Der Markt für Medizintechnologien
Stand: November 2024 | Manfred Beeres, BVMed
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