Es geht voran
Das deutsche Gesundheitssystem hat in Sachen Digitalisierung im europäischen Vergleich großen Nachholbedarf. Wir haben noch zu viel Papier, zu viel Medienbrüche, zu viel Bürokratie. Aber es geht voran: Bundestag und Bundesrat haben zwei Digitalgesetze verabschiedet. Das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG) ermöglicht eine erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke. Das ist wichtig für Innovationen und für die Weiterentwicklung von Medizinprodukten. Auch das Digitalgesetz (DigiG) hat gute Ansätze: die Einführung der Opt-Out-Möglichkeit zur elektronischen Patientenakte (ePA), Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität, die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf höhere Medizinprodukteklassen sowie die Benennung von Telemonitoring als weitere Versorgungsmöglichkeit. Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben. Digitalisierung und Datennutzung müssen weiter vorangetrieben werden. Wir müssen vom Weltmeister des Datenschutzes zum Weltmeister der Datennutzung und des Datenaustauschs werden – für eine bessere Gesundheitsversorgung.
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Datennutzung
BVMed begrüßt Verabschiedung der Digitalgesetze / Hilfsmittel-Leistungserbringer nicht weiter ausbremsen
Der BVMed begrüßt die Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG) am 2. Februar 2024 im Bundesrat. „Damit haben wir eine klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter und sinnvoller Maßnahmen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Was jetzt noch besonders wichtig ist: Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen mitdenken. Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen so schnell wie möglich an die Telematikinfrastruktur angebunden werden sowie E-Rezepte ausstellen und eVerordnungen nutzen dürfen.
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Datennutzung
Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen
Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) können künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.
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Branche
Folienpräsentation: Der Markt für Medizintechnologien
Stand: November 2024 | Manfred Beeres, BVMed
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