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Ukraine-Krieg | Info-Blog
Der BVMed hat sofort auf den Russland-Ukraine-Konflikt reagiert und einen Krisenstab für seine Mitglieder eingerichtet, um die Situation und die Auswirkungen auf die Medizintechnik-Branche zu beobachten, zu analysieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Wichtige Kontakte für unsere Unternehmen in der Ukraine und Russland:
Sanktionen der EU verhängt gegen Russland
12. Sanktionspaket gegen Russland
Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat auf Vorschlag der EU Kommission die Sanktionen gegen Russland weiter verschärft.
Kern des zwölften Sanktionspakets sind neue Ein- und Ausfuhrverbote und eine strengere Überwachung von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze. Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten werden verschärft und harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Drittstaaten ergriffen, die Sanktionen umgehen. Schließlich wird die Sanktionsliste erweitert; Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren.
Hier finden Sie weitere Einzelheiten zu den beschlossenen Maßnahmen.
11. Sanktionspaket: Auswirkungen auf die MedTech-Industrie
Das 11. Sanktionspaket der EU-Kommission wurde in Übereinstimmung mit der Erklärung des G7-Treffens im Mai in Abstimmung mit anderen Teilnehmenden entwickelt, um folgende Ziele zu erreichen. Die Durchsetzung der Sanktionen, einschließlich der Schließung von Mechanismen zur Vermeidung von Umgehungen und der Beschränkung der Ausfuhr von Gütern nach Russland, die nachweislich auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden oder eine Schlüsselrolle in der russischen Wirtschaft spielen, die eine Rolle bei der Verfolgung des ungerechtfertigten Angriffskrieges gegen die Ukraine spielt.
Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt finden Sie
hier.
Der Unterschied zwischen EU- und US-Sanktionen
Für den MedTech-Sektor ist der hervorstechendste Aspekt des 11. EU-Sanktionspakets die Abweichung von dem Paket der USA. Während die USA eine beträchtliche Anzahl spezifischer medizinischer Technologien unter Sanktionen gestellt haben, hat die EU humanitäre Erwägungen in ihren Sanktionen bevorzugt und MedTech nicht in ihr Sanktionspaket aufgenommen.
Der BVMed hatte sich hierfür auf Bundes- und EU-Ebene stark gemacht.
Der Ansatz der EU wird zwar begrüßt, wirft aber die Frage auf, wie die Unternehmen die Kombination von EU- und US-Sanktionen einhalten sollen und insbesondere, wie die USA ihren Grundsatz der Extraterritorialität für Sanktionen anwenden werden
Neue Sanktionen gegen MedTech-Produkte
Auch wenn die Medizintechnik nicht speziell von dem EU-Sanktionspaket betroffen ist, so sind doch einige Geräte in die neue Sanktionsregelung einbezogen worden. Insbesondere Beatmungsgeräte können zum Teil von dem folgenden HS-Code betroffen sein, der jetzt unter Sanktionen steht:
HS-Code - 9020 00 00 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbare Filter
Die Hersteller können weiterhin eine Genehmigung für die Ausfuhr dieser Produkte nach Russland beantragen.
Sorgfaltspflicht und Durchsetzung
Im Rahmen der Erläuterungen der Kommission zum 11. Sanktionspaket wurde deutlich gemacht, dass die Behörden weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen werden.
Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern. Die Kommission hat klargestellt, dass, wenn ein Unternehmen eine wirksame Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat und dennoch festgestellt wird, dass seine Produkte zur Umgehung der Sanktionen gegen Russland verwendet wurden, keine Maßnahmen gegen dieses Unternehmen ergriffen werden, sofern Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umgehungen ergriffen werden.
Die Kommission stellte fest, dass sich der Medizintechniksektor in einer einzigartigen Lage befindet, da er der einzige Sektor ist, der im Rahmen der Sanktionsregelung rechtmäßig elektronische Geräte nach Russland liefern kann, und daher das Risiko einer Umgehung bekannt ist.
Es wird davon ausgegangen, dass zwei Arten der Umgehung vorliegen können. Eine primäre Umgehung liegt vor, wenn ein Produkt in seiner ursprünglichen Form zur Umgehung der Sanktionen verwendet wird – z. B. medizinische Geräte, die in einem Militärkrankenhaus eingesetzt werden. Eine sekundäre Umgehung liegt vor, wenn ein Produkt zerlegt wird und seine Teile oder Komponenten für die Herstellung von Militärausrüstung verwendet werden.
Die Sorgfaltspflicht sollte beide Arten der Umgehung abdecken.
Es wurde festgestellt, dass die Sorgfaltspflicht nicht nur für Lieferungen direkt nach oder aus Russland gelten sollte, sondern auch für Lieferungen, die über Staaten geleitet werden, von denen inzwischen bekannt ist, dass sie für die Umgehung von Sanktionen genutzt werden. Die EU wies in diesem Fall auf die Risiken hin, die von der Türkei, Serbien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kasachstan, Armenien, Georgien und Kirgisistan ausgehen.
Die EU arbeitet an einem Leitfaden für die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen. Medtech Europe (MTE) der europäische Dachverband des BVMed wird sich an der Entwicklung beteiligen.
Finanztransfers
Es bestehen große Bedenken, da nach dem 11. Sanktionspaket praktisch alle Möglichkeiten für den Kapitalfluss nach und aus Russland abgeschnitten sind. Es wird über eine mögliche Lösung für die Einrichtung einer Finanzinstitution unter besonderer Aufsicht diskutiert, die Kapitalflüsse ermöglichen soll, die durch humanitäre Interventionen (Lebensmittel und medizinische Versorgung) gerechtfertigt sind, aber bisher wurde ein solches System noch nicht eingerichtet.
Zusätzliche Überlegungen
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Sanktionen auf lange Sicht gelten. Die Kommission schätzt, dass die Sanktionen noch fünf bis zehn Jahre in Kraft bleiben würden, selbst wenn der Krieg sofort beendet würde.
Unabhängig davon wurden wir auf Übersetzungsfehler in den verschiedenen veröffentlichten Fassungen der EU-Sanktionen aufmerksam gemacht, die die Bedeutung der Sanktionen in den verschiedenen Sprachfassungen grundlegend verändern – MTE hat die Kommission darauf aufmerksam gemacht und wir erwarten in Kürze ein Korrigendum.
Auf der
folgenden Webseite finden Sie eine Übersicht mit alle bisherigen Sanktionen.
Weitere hilfreiche Informationen und Übersichten zum Thema finden Sie beim
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und seiner
Task Force sowie auf den Webseiten des
DIHK und des
BMWK.
Eine Timeline aller Sanktionspakete finden Sie
hier
Informationen vom Bund und der EU
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
1. der Fragen-und-Antworten Katalog vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie
hier.
2. die übersichtliche, praktische und stets aktuelle
Übersicht zum Stand der Sanktionen
Bundesregierung
1. Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10. August 2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird. Der Ausgleich sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:
- Höherer Grundfreibetrag
- Kalte Progression ausgleichen
- Unterstützung von Familien
- Anhebung des Unterhalthöchstbetrags
Hier finden Sie das vollständige
Eckpunktepapier für ein Inflationsausgleichsgesetz sowie ein
FAQ zum Ausgleich der kalten Progression.
2. Statement zum SWIFT-Ausschluss russischer Banken:
Link
3. Humanitäre Hilfe für die Menschen aus der Ukraine:
Link
Europa
1. Die Veröffentlichungen im EU Amtsblatt finden Sie
hier.
2. Weiterhin wurden folgede Luftverkehr-Beschränkungen beschlossen:
Link
Die EU-Führungsspitzen haben am 10. und 11. März 2022 in Versailles eine Erklärung zur Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, zur Verringerung der Energieabhängigkeit und zum Aufbau einer robusteren wirtschaftlichen Basis angenommen.
Bei der EU-Ratstagung haben die 27 EU-Mitgliedstaaten auch das Thema der einer EU-Beitrittsperspektive der Ukraine erörtert und die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu möglichen EU-Beitrittsverfahren Moldawiens und Georgiens gebeten. Jedoch sind kurzfristige Auswirkungen hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten, da neue EU-Beitritte an die Bedingungen der Kopenhagener Kriterien geknüpft sind und umfangreiche Vorbereitungen in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht erfordern.
Hier finden Sie die offizielle Erklärung von Versailles.
Weitere Maßnahmen aus dem 4. Sanktionspaket finden Sie in der
folgenden Ausgabe des EU-Amtsblattes.
Die EU-Kommission baut ihr Informationsangebot immer weiter aus:
EFTA
Maßnahmen seitens der Schweiz finden Sie auf der Seite des
SECO.
Spenden für die Ukraine
Gemeinsamer Spendenaufruf | Unterstützung für die Ukraine nach wie vor notwendig
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine geht weiter, in den Nachrichten hören wir von Angriffen, Stromausfällen und humanitärer Not. Krankenhäuser werden beschossen, verlagern ihre Intensivstationen unter die Erde und bereiten sich auf einen kalten Winter vor.
Wir als Vertreter der pharmazeutischen Industrie, der Hersteller von Medizinprodukten und der vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler können in dieser Situation helfen.
BAH, BPI, vfa, Pro Generika, der PHAGRO, BVMed, SPECTARIS und eurocom haben seit Beginn des Krieges um Unterstützung des Hilfswerks action medeor e.V. gebeten und viele von Ihnen sind diesem Aufruf gefolgt. Herzlichen Dank hierfür.
Heute bitten wir Sie, die Arbeit von medeor weiter zu unterstützen und zu spenden.
Als Notapotheke der Welt kauft action medeor Arzneimittel und andere medizinische Produkte und versendet diese an Verteilerstationen, Krankenhäuser, Pflegestationen oder Ärzte in von Krisen betroffenen Ländern. Was genau action medeor, auch mit Ihrer Hilfe, schon für die Ukrainer und Ukrainerinnen getan hat, wird auf der
Website beschrieben.
Insbesondere
Geldspenden sind sehr willkommen. Mit ihnen können die Mitarbeiter von medeor gezielt die benötigten Produkte für die Ukrainer und Ukrainerinnen bereitstellen.
Wenn Sie mit Produktspenden helfen wollen, wenden Sie sich bitte weiterhin und kontinuierlich mit Ihren Angeboten an die zentrale Mail-Adresse
ukraine@medeor.de. Wenn Sie mit Produktspenden helfen wollen, wenden Sie sich bitte weiterhin und kontinuierlich mit Ihren Angeboten direkt an action medeor. Informationen zum aktuellen Bedarf und dem Vorgehen finden Sie hier: Sachspenden für die Ukraine (medeor.de). Zur Prüfung Ihres Angebots bittet action medeor, dem Hilfswerk alle Angaben zum Produkt / zu den Produkten mit Hilfe dieses Formulars zukommen zu lassen:
Formular_Sachspenden_action_medeor.xlsx (live.com).
Aktuell werden Zytostatika und verschiedene Ausrüstungsgegenstände für Kliniken benötigt, die Liste hierzu finden Sie [je nach Verband Quellenangabe].
Für die
Spendenquittungen 2022 beachten Sie bitte die Stichtage auf der Homepage von medeor.
Information vom BMG
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wickelt Ihre angebotene Spende über das Katastrophenschutzverfahren der EU (UCPM) ab. Zum Prozess hier ein paar Informationen:
Die staatliche deutsche Hilfeleistung, die gemeinsam von Bund, Ländern und Hilfsorganisationen bereitgestellt wird, wird durch das BBK zentral koordiniert und über das UCPM gesamteuropäisch abgestimmt und abgewickelt. Die Einbettung von privaten Großspenden in die europäisch koordinierte Hilfeleistung ist in der derzeitigen Lage ein gemeinsamer Ansatz, um eine gute Schnittstelle zwischen staatlicher Hilfeleistung und substantiellen Großspenden zu etablieren.
Danach läuft der Prozess wie folgt ab:
Sobald dem BBK die ausgefüllte Anlage vorliegt, prüft das BMG die Details Ihres Hilfsangebots, um sicherzustellen, dass alle Informationen für die weitere Abwicklung vorliegen.
- Das BBK stellt Ihr Hilfsangebot über das entsprechende EU-Portal der Ukraine oder einem der hilfeersuchenden Staaten zur Verfügung.
- Das BBK informiert Sie, sobald das betreffende Land das Angebot angenommen hat und teilt Ihnen den Empfänger der Spende im hilfeersuchenden Land mit.
- Das BBK übernimmt die Transportkoordination über das UCPM als europäisches Koordinierungsverfahren und werden Sie in diesem Zusammenhang auch bitten, weitere wichtige Unterlagen für den Transport auszufüllen (sowohl bei Eigentransport als auch bei EU Broker erforderlich).
- Das BBK klärt mit der EU, an welchen Hub die Hilfsgüter transportiert werden sollen und durch welchen Empfänger die Hilfsgüter vor Ort entgegengenommen und weiter koordiniert werden.
- Die Güter werden von Ihrem Unternehmen bzw. dem Logistikunternehmen der EU abgeholt und an den entsprechenden Lieferort (EU Hub) gebracht.
- Sobald die Hilfsgüter im EU Logistik Hub angenommen wurden, werden Sie informiert. Daraufhin stellen wir Ihr Hilfsangebot über das entsprechende EU-Portal der Ukraine oder einem der hilfeersuchenden Staaten (s. o.) zur Verfügung. Sobald die Ukraine das Angebot angenommen hat, klären wir an welchen Hub das Hilfsangebot geliefert werden soll und wickeln den Transport ab.
Nachverfolgung der Spende: Aus unseren regelmäßigen Koordinierungsrunden mit EU und Mitgliedsstaaten wissen wir, dass die ukrainische Seite wie auch die Kolleginnen und Kollegen in den Logistik-Hubs sehr gut organisiert und verzahnt sind; die Ware wird zügig abgeholt und innerhalb der Ukraine weiterverteilt. Leider ist aufgrund der akuten Kriegssituation die finale Destination der Ware innerhalb der Ukraine weder für das Lagezentrum der EU (ERCC) noch für das BBK abschließend nachvollziehbar. Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU kooperiert das BBK jedoch mit den staatlichen Stellen der Partnerländer, die für die Annahme und Verbringung der Ware verantwortlich sind. In den Logistik-Hubs befinden sich zudem Koordinierungsteams von EU und Mitgliedsstaaten, die bei der Organisation unterstützen.
Spendenbescheinigung: Das BBK stellt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Spende aus.
Das
Zentrum für die Koordinierung der Notfallmaßnahmen (ERCC) in der Europäischen Kommission koordiniert die Reaktion der EU auf die von den ukrainischen Behörden gestellten Hilfeersuchen.
Das ERCC konsolidiert alle Ersuchen der Ukraine und leitet sie an die 27 nationalen Katastrophenschutzbehörden weiter, die ihrerseits Hilfsangebote unterbreiten.
In Deutschland sind folgende zwei Katastrophenschutzbehörden dafür zuständig:
Wenn Sie spenden möchten, kontaktieren Sie bitte direkt die entsprechenden Hilfsorganisationen. Sie können sich beispielsweise an
action medeor wenden, welche
hier eine ständig aktuell gehaltene Liste der benötigten Medizinprodukte veröffentlicht hat. Weitere Kontaktdaten von Hilfsorganisationen finden Sie
hier.
Die Bereitstellung von Spenden oder Hilfsgütern kann am besten koordiniert werden durch Hilfsorganisationen, die bereits vor Ort sind, entweder in der Ukraine oder den Nachbarstaaten. Weitere Informationen zum Verfahren finden auf der
Webseite des Auswärtigen Amtes.
Welche medizinischen Bedarfe benötigt werden, finden Sie unter den nachfolgenden Links:
1.
TOP 50 der wichtigsten medizinischen Materialien für die Krankenhäuser
2.
Medizinischer Bedarf Ukraine
3.
Medizinischer Bedarf Polen
Personelle Hilfestellung
Viele BVMed-Mitgliedsunternehmen haben Mitarbeiter:innenen, die in der Ukraine tätig sind. Jetzt, wo die Ukraine Kriegsgebiet ist und die Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet ist, gilt es, die Beschäftigten zurückzurufen und sie sicher nach Deutschland zu bringen. Was müssen Arbeitgeber wissen?
Hier ein interessanter
Link dazu.
Umgang mit Beschäftigten in der Ukraine
Angesichts des Krieges in der Ukraine fragen sich HR-Abteilungen, welche Handlungsoptionen sie in ihrem Verantwortungsbereich haben. Sergio Caredda, Chief People Officer von OVS S.p.A., hat dafür die Initiative #HRforUkraine gestartet. Er sammelt Ressourcen, Links und konkrete Aktionen von Arbeitgebern, die ukrainische Beschäftigte oder Remote-Workers unterstützen, die sich noch im Land befinden oder gerade fliehen. Auf der dafür angelegten
Website werden FAQs von HR beantwortet.
Eine gute Übericht, bspw. zu Arbeitsverhältnissen, Aufenthalt und Einreise(beschränkungen) sowie Kurzarbeitergelt bei Arbeitsausfällen, finden Sie im
FAQ der BDA.
Welche Pflichten haben deutsche Unternehmen für entsendete Mitarbeiter*innen?
Anbei ein interessanter Artikel zu dem Thema.
Cybersicherheit
Der russische Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 markiert eine Zeitenwende. Die Entwicklungen werden mit großer Unruhe betrachtet. Kurz vor und während dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine gab es zahlreiche digitale Angriffe auf ukrainische Infrastrukturen und auf regierungsnahe Unternehmen. Nachrichten über Cyber-Angriffe und einen „Krieg im Netz“ schüren auch in Deutschland Unsicherheit und Sorge.
Konkrete Maßnahmen
Die Auflistung der folgenden Maßnahmen ist nicht abschließend und muss eigenständig im Rahmen der Vorbereitung individuell an die eigenen Rahmenbedingungen angepasst und erweitert werden. Die Maßnahmen basieren auf Empfehlungen des BSI.
Übergreifende und infrastrukturelle Maßnahmen
- Erreichbarkeiten / Verfügbarkeit prüfen und sicherstellen: Die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des notwendigen Personals für die Präventions- und Reaktionsmaßnahmen sollte konkret für die nächsten Wochen geprüft und sichergestellt werden.
- Notfallpläne prüfen, dabei auch Schadensbewältigung ohne externe Dienstleister berücksichtigen: Bei großflächigen Auswirkungen von Cyber-Angriffen werden eine Vielzahl an Unternehmen gleichzeitig externe Unterstützung durch Dienstleister benötigen. Diese Kapazitäten skalieren nicht unbegrenzt.
Angriffsfläche minimieren
- Systeme auf aktuellen Patchstand bringen und Einspielen von Notfallpatches vorbereiten: Angriffe erfolgen häufig über nicht gepatchte Systeme. Sollte ein Hersteller einen Notfallpatch bereitstellen, sollte dieser zeitnah (24/7) installiert werden.
- Härtung aller Systeme mit Zugriffsmöglichkeit von außen: Unternehmen verfügen in der Regel über eine Mehrzahl von Systemen mit Außenanbindung (z.B. VPN). Bei Angriffen wurden bisher gezielt Mitarbeitende von Unternehmen auch privat angegriffen, um dann über deren sowohl privat als auch beruflich genutzte Passwörter ins Unternehmensnetz einzudringen. Weiter sollten alle externen Logins mit Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) geschützt werden.
- Härtung von Admin-Systemen: Admin-Systeme dürfen nur für administrative Aufgaben genutzt werden. Dabei sollten bei unterschiedlichen Netzen auch unterschiedliche Admin-Konten sowie Admin-Systeme mit unterschiedlichen Login-Daten verwendet werden.
- Erschwerung von „Lateral Movement“ innerhalb des internen Netzwerks: Eine Kompromittierung einzelner Systeme und Netze darf nicht zur Kompromittierung wichtiger interner Systeme führen. Über entsprechende Segmentierungen (z.B. VLAN) und Einsatz von restriktiven Firewalls kann dies erschwert werden.
Detektion verstärken, um Angriffe schnellstmöglich zu entdecken
- IT-Sicherheits-Logging und –Monitoring: Insbesondere Zugriffe auf externe Systeme sollten intensiviert mit geeigneten Lösungen und geschultem Personal überwacht werden.
Reaktionsmaßnahmen vordenken, vorbereiten und Lage angepasst umsetzen
- Backups erstellen und prüfen: Aktuelle Backups sollten von allen relevanten Systemen existieren. Eine Kopie der Backups sollte offline gelagert werden (3-2-1-Strategie).
- Recovery vorbereiten und testen: Backups müssen auf Wiederherstellbarkeit geprüft werden. Backups, die nicht funktionieren, sind wertlos. Erfahrungsgemäß kommt es bei einer erstmaligen Wiederherstellung oft zu unvorhergesehenen Problemen.
Was bedeutet die aktuelle Lage u.a. für Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland?
Tipps für Notfallmaßnahmen finden Sie auf der Seite vom
BSI.
Hilfe für ukrainische Geflüchtete
Nutzer:innen der
Arzt-Auskunft können ab sofort nach Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychologischen Psychotherapeut:innen suchen, in deren Praxen Ukrainisch oder Russisch gesprochen wird.
Aufgrund der aktuellen Situation hat die
Stiftung Gesundheit ihre öffentliche Arzt-Auskunft bis auf Weiteres entsprechend erweitert.
Weitere Informationen sind verfügbar unter
Arzt-Auskunft professional und in der
Pressemeldung der Stiftung.
Gasversorgung
Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) hat aktualisierte
Prognose-Szenarien für die Gas-Versorgung veröffentlicht, die den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 betrachten. Diese stellen eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des
Gas-Mengengerüsts vom Juni dar. Die Präsentation der Szenarien finden Sie
hier, ein ausführliches FAQ-Dokument
hier und eine Zusammenfassung des Modells und der Ergebnisse untenstehend.
Das Modell zu den Gasszenarien ist ein deutschlandweites Bilanzierungsmodell. Es prüft, ob die deutschlandweite Gasbilanz ausgeglichen ist, also ob zu jeder Zeit die Ausspeisungen aus dem deutschen Gasnetz durch entsprechend hohe Einspeisungen gedeckt sind. In verschiedenen Szenarien stellt das Bilanzierungsmodell dar, was passiert, wenn Deutschland in den kommenden Monaten kein oder nur wenig russisches Gas erhält. Das Modell betrachtet den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 und trifft Aussagen zu Speicherfüllständen sowie Beginn und Höhe eines Gasmangels. Es wurden Szenarien mit 0, 20 und 40 Prozent der maximalen Nord Stream 1 Lieferkapazitäten berechnet. Aufgrund angepasster Annahmen bei der Verbrauchsreduzierung und Speicherbefüllung identifizieren die Szenarien insgesamt eine größere Gefahr einer Gasmangellage als im Vorgängermodell.
Gasmangellage
- Eine Gasmangellage kann nur durch deutliche Gaseinsparungen (Verbrauchsreduktion von 20%), ausreichende Gaseinspeicherungen und zusätzliche Gaslieferungen verhindert werden.
- Die inländische Verbrauchsreduktion ist neben der Sicherstellung der eigenen Versorgungssicherheit auch zur notwendigen Versorgung der Nachbarländer unverzichtbar, da sich die europäischen Länder in einer Mangellage solidarisch zeigen.
- In Szenarien, in denen Juni bis Juli 2023 keine Gasmangellage auftritt, sind die Speicherfüllstände im Sommer 2023 teils besonders niedrig. Die Versorgungssicherheit für den Winter 2023/24 wird dadurch eine Herausforderung.
- Die BNetzA teilt die Kunden in den geschützten und nicht geschützten Kundenbereich ein:
o Geschützte Kunden sind Privathaushalte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Polizei und Feuerwehr. Die kritische Infrastruktur sowie Flughäfen zählen nicht dazu. Bei geschützten Kunden hat die BNetzA sehr strikte Maßnahmen entwickelt, die über das Abschalten einzelner Kunden-Gruppen entscheiden. Auch bei geschützten Kunden kann es, zum Beispiel im Luxusbereich, zu Gas-Einsparungen kommen.
o Nicht-geschützte Kunden sind u. a. die Industrie – also auch MedTech. Das BMWK hat jetzt Studien für einzelne industrielle Bereiche beauftragt, die im Herbst politisch diskutiert werden. Im Kern geht es um:
1. Stufe: Endkunden sollen nach Branchen sortiert werden; die Unternehmen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen von der BNetzA eine Aufforderung erhalten, den Gasverbrauch um x % zu reduzieren.
2. Stufe: Wenn die erste Stufe nicht ausreicht, werden bestimmte Bereiche abgeschaltet. Die BNetzA bereitet eine Branchenliste vor und wird auf einzelne Verbände, wie den BVMed, zugehen; WICHTIG: Die BNetzA wird nicht einzelne Unternehmen abschalten, man möchte mit Gruppierungen arbeiten.
Speicherfüllstände
- In keinem der betrachteten Szenarien werden sämtliche Speicherfüllstände erreicht.
- Fällt die Versorgung durch Nord Stream 1 komplett aus, wird keiner der vorgegebenen Speicherfüllstände erreicht.
Trilogverfahren (BMWK, BMUV und BDI) zum Fuel Switch
Die Leitungsebene des BMWK hat (auf Initiative des Kanzlers mit großem politischem Druck) einen Prozess aufgesetzt (Trilog) zwischen BMWK,
BMUV und
BDI, um schnell Lösungen für Gaseinsparprojekte/Fuel Switch für die Industrie zu finden. Ziel des Prozesses ist es, Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen zwischen BMWK, BMUV und BDI zu erarbeiten. Es sollen Lösungen für den Fuel Switch gefunden werden, um über zwei Winter in der Industrie überhaupt Gas einsparen zu können.
Vergangene Woche lud das BMWK den BDI zum Fuel Switch zu einem Trilog mit BMWK und BMUV ein (Termin auf Fachebene). Das BMUV informierte über geplante weitere Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 31 e und f) und weitere Rechtsänderungen für Erleichterungen in Genehmigungsverfahren. Der BDI ist gebeten worden, weitere Beispiele für Gaseinsparprojekte (Zahlen) zu sammeln und weiteren Regelungsbedarf in Gesetzen/Verordnungen zu benennen, damit die Projekte zügig und ohne langwierige Genehmigungsverfahren umgesetzt werden können.
Der BVMed ist im ständigen Austausch mit der Bundesregierung und fordern, dass die MedTech-Branche inklusive ihrer Zulieferer förmlich als systemrelevant eingestuft werden sollte, womit unsere Unternehmen an die lokalen Gasversorger herantreten könnten. Im Gespräch ist jetzt auch eine Art Schirmherrschaft der BNetzA. Unser Ziel ist, in den geschützten Bereich bei der Gasversorgung zu kommen. Für Anfang September ist ein weiteres Gespräch mit uns zur Gasmangellage avisiert.
Am 20. Juli 2022 hat die Europäische Kommission auf einer
Pressekonferenz den europäischen Gas-Notfallplan „
Save Gas for a Safe Winter“ vorgestellt.
Der Notfallplan beinhaltet folgende konkreten Punkte:
- Reduzierung der Gasnachfrage der Länder um 15 % (im Vergleich zum Schnitt der vergangenen fünf Jahre),
- gegenseitige Unterstützung der EU-Länder,
- den Mitgliedsstaaten bleiben die Maßnahmen überlassen; wenn das jedoch nicht funktioniert, gibt es eine Zwangsanordnung der EU-Kommission
- die Versorgung von privaten Haushalten und wichtigen Nutzern (Krankenhäusern, Industrien, die für die Bereitstellung wichtiger Produkte und Dienstleistungen relevant sind) ist sichergestellt,
- EU hat durch Vereinbarung durch Drittländer die Versorgung hochgefahren,
- koordinierte Nachfragereduzierung: Substitution von Gas durch andere Brennstoffe sowie Energieeinsparungen in allen Sektoren.
In dem
Plan wird dargelegt, wie die EU im Hinblick auf die bevorstehenden Wintersaisonen koordiniert, gegen mögliche weitere Unterbrechungen der Gaslieferungen aus Russland vorgehen kann und welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten vorrangig ergreifen sollten, um den Gasverbrauch weiter zu reduzieren.
Ein Fragen-und-Antworten-Katalog ist
hier abrufbar. Die positive Reaktion des BMWK darauf
hier.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23.06.2022
die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Zuvor hatte Russland seine Gaslieferungen gekürzt, was eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage zur Folge hat. Die Bundesregierung trifft daher Maßnahmen, um Gas einzusparen.
Was bedeutet die
2. Alarmstufe konkret?
Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. Aktuell sind Gasmengen am Markt verfügbar und werden eingespeichert. Sollte Russland jedoch weiterhin seine Lieferungen einschränken, können die Gasspeicher ohne zusätzliche Maßnahmen kaum den gesetzlich vorgeschriebenen Füllstand von 90 Prozent bis Dezember erreichen. Derzeit fließt durch die Pipeline North Stream 1 nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Die Gasversorgung ist somit gestört, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Frühwarnstufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung
externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.
Die Rolle der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat
marktliche Maßnahmen vor und in einer Gasmangellage veröffentlicht. Die BNetzA informiert über die verschiedenen marktlichen Instrumente, die helfen können, den industriellen Gasverbrauch zu reduzieren. Thematisiert werden insbesondere die Regelenergie und das entsprechende „Gasauktions-Modell“ als neues zusätzliches Regelenergieprodukt. Informiert wird auch über das Speichergesetz/SSBOs sowie über den (Spot-)Markt in der Notfallstufe.
Seit dem 30.03.2022 veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen täglichen
Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland.
Falls die Notfallstufe ausgerufen wird, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein. Sie übernimmt also im Krisenfall hoheitlich Reduktion der geplanten Bezugsmengen im Markt, um die Nachfrage auf das Niveau der knappen Gasmengen zu reduzieren.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein
Papier zu ihrem geplanten Umgang mit einer möglichen Gasmangellage vorgelegt, in dem sie darlegt, wie sie zukünftig mit einer möglichen Gasmangellage in Deutschland umgehen will.
Die BNetzA will im Fall einer Gasmangellage zumindest mittelfristig Abwägungsentscheidungen im jeweiligen konkreten Einzelfall für Gasbezugskürzungen bei bestimmten Abnehmer:innen treffen und dabei u. a. folgende Kriterien zugrunde legen:
- Dringlichkeit der Maßnahme, insbesondere in Abhängigkeit zur Ausprägung der Gasmangelsituation
- Größe der Anlage und deren Gasbezug und somit die Wirkung einer Gasversorgungsreduktion
- Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion bzw. eines geordneten Herunterfahrens der Produktionsanlagen oder benötigte Vorlaufzeit zur Anpassung der Produktionsketten an einen verminderten Bezug
- zu erwartende (volks-/betriebs-)wirtschaftliche Schäden
- Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Gasversorgungsreduktion, sofern möglich
- Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit
Die Unternehmen sollten diese Kriterien – soweit sie anwendbar sind – für ihr Unternehmen durchprüfen und jeweils Argumente sammeln, die für eine möglichst umfassende und anhaltende Versorgung des Unternehmens mit Gas sprechen. Diese Argumente sollten die Unternehmen ihrem jeweiligen Gasnetzbetreiber zur Verfügung stellen. Dies könnte auch für mögliche zukünftige Haftungsansprüche relevant sein. Ob darüber hinaus die Argumente auch an die BNetzA gesandt werden, sollten die Unternehmen im Einzelfall entscheiden. Dafür könnte u. a. sprechen, dass die Geschäftsleitung damit gegenüber den Kund:innen des Unternehmens zeigt, dass sie sich intensiv um die eigene Gasversorgung und damit die Lieferfähigkeit mit Produkten kümmert. Zugleich sollten die Unternehmen für den Fall eines Gasmangels Vorsorge treffen und Pläne für unterschiedliche Krisenszenarien (Reduktion der Gaslieferung, Einstellung der Gaslieferung, jeweils kurzfristig oder mit zeitlichem Vorlauf) entwickeln. Auch die Möglichkeit einer Umstellung der Energieversorgung auf Alternativen zum Erdgas sollte geprüft werden.
Derzeit werden offenbar alle Deutschland betreffenden Gaslieferungszusagen von Russland eingehalten. Allerdings ist die Lage äußerst volatil, da völlig offen ist, ob sich die russische Seite auch in Zukunft an die Gaslieferzusagen halten wird. Sollte Russland die Gaslieferungen einstellen oder sie in wesentlichem Umfang senken, stellt sich die Frage, welche Gasabnehmer:innen noch in welchem Umfang versorgt werden können.
In einer möglichen Gasmangellage sind grundsätzlich gem.
§ 53a Energiewirtschaftsgesetz folgende Kundengruppen von den Gasversorgern vordringlich zu beliefern:
- Haushaltskund:innen, sowie weitere Letztverbraucher:innen im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind,
- grundlegende soziale Dienste,
- Fernwärmeanlagen.
Sollte eine Notfalllage innerhalb der kommenden Wochen auftreten, würde die BNetzA gegenüber den Letztverbrauchern nur mit Allgemeinverfügungen und nur „ratierlich“, also anteilig, vorgehen und diesen bestimmte Gasverbrauchssenkungen vorgeben. Allenfalls würde durch die Bundesnetzagentur eine Unterscheidung nach Branchen erfolgen.
Mit etwas mehr Vorlaufzeit will die BNetzA konkretere Kriterien festlegen, nach denen sie in einer Mangellage das Gasangebot erhöhen und die Nachfrage nach Gas senken will. Dann sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. Mit etwas mehr Vorlaufzeit will die BNetzA konkretere Kriterien festlegen, nach denen sie in einer Mangellage das Gasangebot erhöhen und die Nachfrage nach Gas senken will. Dann sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. Um die dafür erforderlichen Daten zu erhalten, hat die BNetzA kürzlich eine
Datenerhebung bei Letztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durchgeführt. Diese Daten sollen ab Oktober auf der sogenannten „
Sicherheitsplattform Gas“ eingestellt und genutzt werden.
Krisenbeihilfe der Bundesregierung wegen hoher Energiekosten gestartet
Die Europäische Kommission hat letzte Woche
die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Damit kann das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien ab sofort starten.
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.
Einzelheiten zu dem Programm des BMWK finden Sie
hier. Weitere Details zum Förderprogramm sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie auf der
Bafa-Website.
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Weitere interessante Links:
FAQ Liste – Notfallplan Gas
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