Digitalstrategie
Sachverständigenrat zur Digitalisierung: BVMed will DiGA-Fast-Track erweitern
Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) schlägt in seinem neuen Gutachten zur Digitalisierung Wege vor, wie man digitale Gesundheitsanwendungen der Medizinprodukte-Klassen IIb und III in die GKV-Erstattung einbeziehen kann. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, begrüßt die Diskussion über dieses wichtige Versorgungsthema und spricht sich für die Erweiterung des Fast-Track-Verfahrens aus, damit der digitale medizinische Fortschritt den Patienten schneller zur Verfügung steht.
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Wundversorgung
GVWG | BVMed für Klarstellung der Anforderungen an Wundprodukte-Studien
Der BVMed fordert einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zeitnah Kriterien für die notwendigen Wundprodukte-Studien vorzulegen. Eine entsprechende Regelung zur Konkretisierung der GBA-Verfahrensordnung für die Bewertung der Wundprodukte müsste über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) getroffen werden.
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Corona-Pandemie
DKG: Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Mit ihr hat das Bundesministerium für Gesundheit den Rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt.
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Corona
Kein Wirrwarr bei Vergütung für Persönliche Schutzausrüstung
»Die wegen der Corona-Pandemie weiter hohen PSA-Kosten sind für Hilfsmittel-Leistungserbringer nicht mehr zu tragen«, sagte Juliane Pohl, Sprecherin der Initiative Faktor Lebensqualität und Leiterin Referat Ambulante Gesundheitsversorgung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed). »Mehrere Krankenkassen bieten inzwischen zwar Vergütungen für die in der Pandemie notwendige zusätzliche Ausrüstung an. Allerdings droht hier ein unübersichtlicher Wildwuchs. Der damit verbundene organisatorische Aufwand muss unbedingt vermieden werden, zumal ein einfaches, schnelles und unkompliziertes Vorgehen möglich ist, wie die Krankenkasse KKH es vormacht«, so Pohl.
Wirrwarr und zusätzliche Bürokratie vermeiden
Bei der ambulanten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem Stoma oder bei Intermittierender Selbstkatheterisierung (ISK) ist ein enger persönlicher und körperlicher Kontakt notwendig. Um die Mitarbeitenden und die Betroffenen dabei vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, ist der Bedarf an FFP2-Masken, Einweg-Handschuhen, Schutzbrillen und Kitteln erheblich gestiegen. Die Preise für diese Produkte sind weiter stark erhöht, hinzu kommen zusätzliche Ausgaben durch Schnelltests und weitere Hygienemaßnahmen. »Um die ambulante Versorgung aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Krankenhäuser weiter zu entlasten, ist eine zusätzliche Finanzierung der PSA-Kosten dringend nötig«, so Pohl. »Wenn jetzt aber jede Krankenkasse dafür einen anderen Betrag zahlt und unterschiedliche Posten dafür berücksichtigt, entsteht für die Hilfsmittel-Leistungserbringer ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der die Vergütung von der anderen Seite wieder auffrisst«, sagte Pohl. Zudem fordern erste Kassen, die Hygienepauschale nur für erforderliche Besuche zu berechnen. Diese sollen aufwändig nachgewiesen und belegt werden. »In der Einschränkung auf erforderliche Besuche liegt Konfliktpotential. Es kann nicht im Ermessen der Krankenkasse liegen, ob ein Besuch erforderlich ist. Dafür ist allein das Wohl der Patientinnen und Patienten entscheidend«, so Pohl. »Insgesamt muss ein Wirrwarr bei der Erstattung unbedingt vermieden werden. Die Krankenkassen sollten sich auf ein einheitliches Vorgehen verständigen, ebenso bei Tests«, sagte Pohl. Auch hier braucht es eine ausreichende Vergütung.
Pragmatische Vereinbarung mit Krankenkasse KKH
Die Krankenkasse KKH bietet Hilfsmittel-Leistungserbringern für die Stoma-Versorgung inzwischen eine pauschale Vergütung von 2 Euro pro Patient, je Monat und rückwirkend zum Jahresanfang an. Viele Unternehmen haben diese Vereinbarung bereits unterschrieben. Andere Krankenkassen lehnen eine Erstattung der zusätzlichen, pandemiebedingten Kosten dagegen ab oder bieten nur eine Vergütung an, die die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt. Auch eine rückwirkende Zahlung wird abgelehnt. »Am einfachsten wäre eine allgemeine einheitliche Abrechnung einer angemessenen Hygienepauschale pro Patient, wie die KKH es für den Stoma-Bereich vormacht. Allerdings ist noch unklar, ob die Höhe wirklich angemessen ist«, sagte Pohl. »Die Rückwirkung der Zahlung ist zwingend, um finanzielle Schieflagen bei den Leistungserbringern zu vermeiden«, so Pohl.
Hintergrund
Die Hilfsmittel-Leistungserbringer stellen durch Hilfsmittel und die dazu gehörenden Dienstleistungen die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten sicher. Dadurch können Betroffene auch schneller aus dem Krankenhaus entlassen oder eine stationäre Einweisung vermieden werden. Diese Tätigkeit gehört zur systemrelevanten Infrastruktur, trotzdem werden die Hilfsmittel-Leistungserbringer bei der PSA-Ausstattung nicht berücksichtigt. Die entstehenden erheblichen Mehrkosten tragen die Unternehmen bisher selbst.
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Mittelstand
Die Bedeutung des MedTech-Mittelstands
Die zu 93 Prozent mittelständisch geprägte iGW stellt eine Schlüsselindustrie für die deutsche Volkswirtschaft mit hoher Innovationskraft und Wertschöpfung dar. Über die Hälfte, der MedTech-Wertschöpfung entsteht in KMU, für zwei Drittel der Erwerbstätigen in MedTech sind mittelständische Betriebe Arbeitgeber.
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