Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel-Pauschale: BVMed äußert „Unverständnis über Rücknahme der dauerhaften Erhöhung“
Der BVMed setzt sich in einem Schreiben an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung für eine dauerhafte Erhöhung des monatlichen Betrags bei Pflegehilfsmitteln im EpiLage-Fortgeltungsgesetz ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. März 2021 aus.
|
Adipositas
BVMed-Positionspapier: „Chronische Erkrankungen strategisch angehen“
Der BVMed plädiert dafür, chronische Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland strategischer und ganzheitlicher anzugehen. „Wir müssen die Nationale Diabetesstrategie und das DMP-Programm Adipositas zeitnah und umfassend umsetzen. Der strategische Ansatz muss auch für die notwendige Einführung und Umsetzung einer Herz-Kreislauf-Strategie gelten“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Menschen mit Adipositas müssten strukturiert behandelt und ihre Therapie finanziert werden. Und: Die dauerhafte Begleitung von erkrankten Menschen müsse verstärkt über telemedizinische Lösungen erfolgen, fordert der BVMed in einem Positionspapier zur Bundestagswahl.
|
COVID-19
COVID-19 | Info-Blog
Im COVID-19-Info-Blog informiert der BVMed regelmäßig rund um die Coronavirus-Pandemie: Sie finden hier u. a. aktuelle Gesetzgebungen und Verordnungen zum Testen und Impfen von Branchenmitarbeitern, zum Reisen und zur Quarantäne, sowie Hinweise und Links zu Liquiditätshilfen und Förderprogrammen. Außerdem informieren wir über arbeitsrechtliche Fragen z. B. zu Kurzarbeit, Systemrelevanz, Arbeitsschutz und Betriebsabläufen.
|
COVID-19
Neue Coronavirus-Impfverordnung | BVMed begrüßt Klarstellungen zum priorisierten Personenkreis
Mitarbeiter von Medizintechnik-, Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen, Sanitätshäusern sowie Medizinprodukteberater bei der OP-Begleitung gehören nach der Begründung zur neuen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) zum priorisierten Personenkreis. Der BVMed begrüßt diese Klarstellung. Damit ist sichergestellt, dass es bei diesen für die Patientenversorgung und die Produktion von relevanten Medizinprodukten so wichtigen Berufsgruppen keine Umsetzungsprobleme mit der Impfverordnung in der Praxis gibt.
|