COVID-19
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021
![](/static/medtechnews-images/1-1.gif) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Januar 2021 die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregeln ermöglichen beispielsweise, Folgeverordnungen für Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese auszustellen und postalisch an den Patienten zu übermitteln. Die Covid-Empfehlungen des GKV-SV für den Hilfsmittelbereich ermöglichen wiederum - in Abhängigkeit vom individuellen persönlichen Versorgungsbedarf - die kontaktlose Versorgung. Diese wurden ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert.
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COVID-19
COVID-19 | Info-Blog
![](/static/medtechnews-images/1-1.gif) Im COVID-19-Info-Blog informiert der BVMed regelmäßig rund um die Coronavirus-Pandemie: Sie finden hier u. a. aktuelle Gesetzgebungen und Verordnungen zum Testen und Impfen von Branchenmitarbeitern, zum Reisen und zur Quarantäne, sowie Hinweise und Links zu Liquiditätshilfen und Förderprogrammen. Außerdem informieren wir über arbeitsrechtliche Fragen z. B. zu Kurzarbeit, Systemrelevanz, Arbeitsschutz und Betriebsabläufen.
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MDR
BVMed-Akademie bietet 5 MDR-Seminare bis zum Geltungsbeginn am 26. Mai 2021 an
![](/static/medtechnews-images/1-1.gif) Noch knapp vier Monate verbleiben bis zum Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) am 26. Mai 2021. Das umfassende Regelwerk erhöht für Hersteller die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten. Zusätzlich verschärft die COVID-19-Pandemie mit verzögerten Audits den Druck auf alle Akteure. Gerade mittelständische MedTech-Unternehmen, die über geringere Personalressourcen verfügen, sind mit der Vielzahl, aber ebenso mit dem Fehlen, von Informationen oftmals überfordert. Die BVMed-Akademie vermittelt durch eine MDR-Seminarreihe relevante Informationen und gibt Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit Fachexperten.
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Compliance
Healthcare Compliance in Corona-Zeiten: Digitale Compliance-Schulung der BVMed-Akademie am 18. Februar 2021
![](/static/medtechnews-images/1-1.gif) Die BVMed-Akademie führt am 18. Februar 2021 eine „Digitale Healthcare-Compliance-Schulung“ durch. Dabei geht es neben den Grundlagen der Healthcare Compliance in Deutschland und einem aktuellen Überblick über die Regelungen des „Kodex Medizinprodukte“ auch um rechtliche Fragestellungen im Zuge der Corona-Pandemie. Die Teilnehmer erhalten anschließend ein Zertifikat.
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Erstattung
Fiktiver Bundesbasisfallwert 2025 – Empfehlung für Ihre VertriebsunterlagenDer BVMed stellt seinen Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr eine einheitliche Schätzung des Bundesbasisfallwertes, den sogenannten „fiktiven“ Bundesbasisfallwert zur Verfügung.
Für das Jahr 2025 beträgt er 4.400.- €.
Hintergrund
Viele der BVMed-Mitgliedsunternehmen erstellen jährlich aktualisierte Vertriebsunterlagen mit Informationen zur Therapievergütung und Erlösermittlung für stationäre Behandlungen, die über das aG-DRG-System vergütet werden. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass diese Unterlagen möglichst früh im Jahr zur Verfügung stehen. Für die Erlösermittlung spielt der Bundesbasisfallwert eine zentrale Rolle. Seit der Neufassung des Krankenhausentgeltgesetzes 2021 wird der offizielle Bundesbasisfallwert vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) jedoch erst Ende März veröffentlicht.
Um trotzdem Vertriebsunterlagen mit aktuellen Vergütungsinformationen frühzeitig erstellen zu können, schätzt der BVMed mit Unterstützung der DRG-Research Group den Bundesbasisfallwert und stellt diesen nach Rücksprache mit den Sprechern des Fachbereichs DRG den Mitgliedsunternehmen als „fiktiven“ Bundesbasisfallwert zur Verfügung.
In den letzten Jahren waren die Schätzungen des „fiktiven“ Bundesbasisfallwertes sehr genau und lagen stets knapp unter dem später offiziell berechneten Wert.
Diesmal muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der auf einer rein kalkulatorische Ableitung beruhende „fiktive“ Bundesbasisfallwert für das Jahr 2025 von € 4.400,- stark vom offiziellen Wert abweichen könnte. Es besteht die Möglichkeit, dass der diesjährige Bundesbasisfallwert durch die Wirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes beeinflusst wird. Die aktuellen verhandelten Landesbasisfallwerte beinhalten noch nicht die sogenannte Tarifrate für die Tarifsteigerungen des Jahres 2024. Diese Tarifrate muss jetzt nach Vorliegen der Einigung mit dem Marburger Bund auf der Bundesebene erst noch verhandelt und vereinbart werden. Dann kann der entsprechende Zuschlag auf die jeweiligen Landesbasisfallwerte als Ausgleich und Basisberichtigung aufgeschlagen werden und wird dann unterjährig (schnellstmöglich) zahlungswirksam. Die konkrete Höhe ist allerdings noch offen.
Wir empfehlen daher, den „fiktiven“ Bundesbasisfallwert in diesem Jahr unter deutlich größerem Vorbehalt zu verwenden und zu kommunizieren.
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In der 37 Grad-Folge (ZDF) „Dickes Konto, noble Ziele“ beschreibt Stephan Kohorst, Geschäftsführer des BVMed-Mitglieds Dr. Ausbüttel, seine Perspektive über soziale Verantwortung. 20 Prozent der Gewinne seines mittelständischen Familienunternehmens mit über 200 Mitarbeitenden, das medizinische Produkte wie Pflaster und Wundverbände herstellt, fließen in soziale Projekte. Stephan Kohorst finanziert Schulessen für benachteiligte Kinder in Dortmund, unterstützt Roma-Kinder in Rumänien und hilft Flüchtlingsfamilien in Deutschland. Mehr in der ZDF-Folge ab Minute 05:20.
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