COVID-19
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Januar 2021 die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregeln ermöglichen beispielsweise, Folgeverordnungen für Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese auszustellen und postalisch an den Patienten zu übermitteln. Die Covid-Empfehlungen des GKV-SV für den Hilfsmittelbereich ermöglichen wiederum - in Abhängigkeit vom individuellen persönlichen Versorgungsbedarf - die kontaktlose Versorgung. Diese wurden ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert.
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COVID-19
COVID-19 | Info-Blog
Im COVID-19-Info-Blog informiert der BVMed regelmäßig rund um die Coronavirus-Pandemie: Sie finden hier u. a. aktuelle Gesetzgebungen und Verordnungen zum Testen und Impfen von Branchenmitarbeitern, zum Reisen und zur Quarantäne, sowie Hinweise und Links zu Liquiditätshilfen und Förderprogrammen. Außerdem informieren wir über arbeitsrechtliche Fragen z. B. zu Kurzarbeit, Systemrelevanz, Arbeitsschutz und Betriebsabläufen.
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MDR
BVMed-Akademie bietet 5 MDR-Seminare bis zum Geltungsbeginn am 26. Mai 2021 an
Noch knapp vier Monate verbleiben bis zum Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) am 26. Mai 2021. Das umfassende Regelwerk erhöht für Hersteller die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten. Zusätzlich verschärft die COVID-19-Pandemie mit verzögerten Audits den Druck auf alle Akteure. Gerade mittelständische MedTech-Unternehmen, die über geringere Personalressourcen verfügen, sind mit der Vielzahl, aber ebenso mit dem Fehlen, von Informationen oftmals überfordert. Die BVMed-Akademie vermittelt durch eine MDR-Seminarreihe relevante Informationen und gibt Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit Fachexperten.
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Compliance
Healthcare Compliance in Corona-Zeiten: Digitale Compliance-Schulung der BVMed-Akademie am 18. Februar 2021
Die BVMed-Akademie führt am 18. Februar 2021 eine „Digitale Healthcare-Compliance-Schulung“ durch. Dabei geht es neben den Grundlagen der Healthcare Compliance in Deutschland und einem aktuellen Überblick über die Regelungen des „Kodex Medizinprodukte“ auch um rechtliche Fragestellungen im Zuge der Corona-Pandemie. Die Teilnehmer erhalten anschließend ein Zertifikat.
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Erstattung
Empfehlung zur Anwendung eines vorläufigen Bundesbasisfallwertes 2021Viele MedTech-Unternehmen nutzen den jährlichen Bundesbasisfallwert (BBFW) zur vereinfachten DRG-Erlösdarstellung in ihren Vertriebsunterlagen. Die Herausforderung: Der BBFW muss seit 2021 erst bis zum 31.03 eines jeden Jahres veröffentlicht werden. Um bis dahin handlungsfähig zu bleiben sowie eine zeitnahe und einheitliche Darstellung der DRG-Erlöse zu ermöglichen, empfiehlt der Fachbereich DRG des BVMed die Nutzung eines kenntlich gemachten fiktiven Bundesbasisfallwertes in Höhe von 4.200 Euro für das Jahr 2024.
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