- Erstattung Hilfsmittel Weitere rechtliche Anpassungen bei Hilfsmittelverträgen | BVMed für mehr Kompetenzen der Aufsichten und konsequentes Vertragscontrolling
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, spricht sich in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Januar 2020 für die Einführung eines verbindlichen, bundesweit einheitlichen und transparenten Vertragscontrollings im Hilfsmittelbereich aus. Der BVMed unterstützt das Vorhaben der Regierungsfraktionen, mit einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU (MPAnpG-EU) Verbesserungen in der Patientenversorgung mit Hilfsmitteln zu erzielen, beispielsweise durch mehr Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen oder durch einen Schiedsmechanismus, der Uneinigkeiten bei Vertragsverhandlungen lösen soll. Hierdurch kann die vom Gesetzgeber gewünschte Augenhöhe zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Vereinbarung von Versorgungsanforderungen und Vertragsinhalten hergestellt werden. Um einen echten Qualitätswettbewerb zu etablieren, muss die Hilfsmittelversorgung in einem bundesweit einheitlichen Vertragscontrolling dann auch konsequent überwacht werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen eingesehen werden.
PressemeldungBerlin, 14.01.2020, 04/20
Der Gesetzgeber hatte in den vergangenen Jahren den rechtlichen Rahmen in der Hilfsmittelversorgung wiederholt angepasst, um Versorgungsdefiziten und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. So wurden den Krankenkassen zuletzt mit dem TSVG Ausschreibungen verboten. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zu qualitätsorientierten Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich gibt es aber in der Praxis nach wie vor Probleme. Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD weitet daher unter anderem die Aufsichts- und Ahndungskompetenzen der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen deutlich aus. Zukünftig können Aufsichtsbehörden rechtswidrige Verträge zur Hilfsmittelversorgung beenden und ihren Vollzug verhindern. Sie können Krankenkassen vor Vertragsschluss verpflichten, Vertragsverhandlungen mit allen interessierten Leistungserbringern aufzunehmen. Außerdem wird ein Schiedsverfahren im Hilfsmittelbereich eingeführt.
"Der BVMed begrüßt die Intention des Gesetzgebers, mit den vorliegenden Regelungsvorschlägen einen klareren Rechtsrahmen für die Vereinbarung von Verträgen zur Hilfsmittelversorgung zu schaffen", heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Mit der vorgesehenen Schiedsstellenregelung würde nach Ansicht des BVMed ein Mechanismus geschaffen, der als "ultima ratio" eingeschlagen werden kann, um Uneinigkeiten zu lösen, die im Zuge von Vertragsverhandlungen bestehen. "Um sachgerecht Konfliktlösungen herbeizuführen, halten wir jedoch eine Kontinuität in der Besetzung der Schiedspersonen – und somit die dauerhafte Installation einer Schiedsstelle – für erforderlich", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl. Darüber hinaus hält der BVMed Konkretisierungen zur Zuständigkeit und Arbeitsweise der Schiedsstelle in einer Geschäftsordnung für erforderlich.