- Wiederbelebung Verbändeanhörung zur Notfallreform: Bevölkerung bestmöglich in die Rettungskette einbinden
Mit der anstehenden Notfallreform muss es aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) gelingen, dass alle Teile der Rettungskette lückenlos ineinandergreifen. Daher brauche es nicht nur eine Erweiterung des Reformvorhabens um den Bereich des Rettungsdienstes, sondern auch eine bessere Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung, fordert der deutsche MedTech-Verband zur heutigen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Notfallgesetzes.
PressemeldungBerlin, 26.06.2024, 50/24
„Alle können bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine schnelle und wirksame Versorgung leisten. Leider ist die Laien-Reanimationsquote in Deutschland mit 51 Prozent jedoch vergleichsweise niedrig. Menschen müssen also in ihrer Rolle als Erstversorger im Notfall gestärkt werden. Dazu gehört auch eine verbesserte Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Laien-Defibrillatoren (AED) sowie der Aufbau von AED-Registern durch die Leitstellen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme zum Gesetzentwurf kann unter www.bvmed.de/positionen aufgerufen werden.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hatte in ihrer neunten Stellungnahme im Jahr 2023 festgestellt, dass eine strukturierte Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung „aktuell nur in geringem Umfang“ stattfinde. Nachholbedarf attestierte sie Deutschland unter anderem bei der Ausbildung zur Reanimation an Schulen und am Arbeitsplatz, bei der Verbreitung von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren oder bei organisierten Ersthelfersystemen. Mit Blick auf die weitere Gestaltung der Notfallreform greift der BVMed besonders zwei Empfehlungen aus der Stellungnahme der vom Bundesgesundheitsministerium ernannten Kommission auf:
1. Flächendeckendes Aufstellen von öffentlich zugänglichen AED
In Deutschland hängt die Anschaffung von AED derzeit von der Bereitschaft von Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen ab. „Das Reformvorhaben muss im Sinne der besseren Einbindung der Bevölkerung in die Notfallversorgung auch eine Strategie zur flächendeckenden Verfügbarkeit von AED beinhalten“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Zu einer Strategie zur flächendeckenden Installation von AED gehören nach BVMed-Ansicht Anreizsysteme zum Beispiel der Krankenkassen zur Anschaffung eines AED mit Öffentlichkeitscharakter wie auch Vorgaben in der Musterbauordnung für bestimmte Sonderbauten und in der Arbeitsstättenverordnung bei bestimmten Betriebsgrößen.
2. Verpflichtende AED-Register der Leitstellen
In Deutschland gibt es keine einheitlichen AED-Registerstruktur, die im Notfall von Leitstellen oder Ersthelfenden-Apps genutzt werden können, um Personen zum nächstgelegenen AED zu leiten. Bundeseinheitliche Kriterien für den Aufbau von AED-Registern durch die Leitstellen könnte durch die Etablierung des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungssegment („Notfallbehandlung“) in § 27 Abs. 1 SGB V geschaffen werden. Auch andere Standards wie die Nutzung von Ersthelfendensystemen durch die Leitstellen wie auch standardisierte Nutzung von Telefonreanimation könnten so etabliert werden.
„Aktionsplan Wiederbelebung“ umsetzen
Der BVMed weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass zusammen mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) ein „Aktionsplan Wiederbelebung“ vorgelegt wurde (www.bvmed.de/pk-wiederbelebung). Der Aktionsplan wird unterstützt durch das Aktionsbündnis Patientensicherheit, der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Deutschen Herzstiftung.
Bild herunterladen Jährlich erleiden über 70.000 Deutsche einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses, von denen nur 10 Prozent überleben. Eine Reanimation durch Laien vor Ort kann die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich erhöhen. Dazu gehört eine sofort einsetzende und ununterbrochene Herzdruckmassage und, sofern möglich, der Einsatz eines AED.
„Im Aktionsplan finden sich eine Reihe von politischen Handlungsempfehlungen, um die Bevölkerung besser in die Notfallversorgung von Betroffenen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses erleiden, einzubinden“, so die Initiatoren Professor Dr. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC sowie Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln, und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen aufgerufen werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/erste-hilfe.
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