- Hilfsmittel Unverbindliches Vertragscontrolling gefährdet Versorgungsqualität Rahmenempfehlungen unzureichend
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, setzt sich für ein verbindliches, bundeseinheitliches Vertragscontrolling in der Hilfsmittelversorgung ein. Angesichts zunehmender Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln seien die nun vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Rahmenempfehlungen "zu unkonkret und unverbindlich, um die Versorgungsqualität zu sichern, so wie im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vorgesehen", so der BVMed. Der Verband fürchtet eine drastische Verschlechterung der Hilfsmittelversorgung, wenn das Vertragscontrolling nicht verbindlich umgesetzt werde.
PressemeldungBerlin, 10.08.2017, 61/17
So fehle es an konkreten Vorgaben, in welcher Form die Überprüfungen (bspw. Datenauswertungen oder Versichertenbefragungen) durchzuführen sind. Vorgaben zur Häufigkeit und Höhe der Stichprobenprüfungen fehlen gänzlich. Auch die aufgelisteten "Indikatoren für Auffälligkeiten" lassen nach Ansicht des BVMed zu viel Spielraum. Die einzelnen Kostenträger könnten das Vertragscontrolling somit selbst gestalten. Dies erschwere nicht nur die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, die vor allem für die Versicherten bei der Wahl der Krankenversicherung von Bedeutung ist. Auf der Grundlage eines nur dürftigen Vertragscontrollings könne es nicht gelingen, Versorgungsdefizite aufzudecken und Qualität zu sichern. Genau dies werde angesichts der zunehmenden Sparmaßnahmen der Krankenkassen jedoch umso relevanter. Sofern es hier also keine Anpassung gäbe, führt die gesetzliche Regelung des HHVG nach Einschätzung des BVMed ins Leere.
Zum Hintergrund: Mit der im April 2017 in Kraft getretenen Hilfsmittelreform (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) soll die Qualität der Hilfsmittelversorgung durch ein stärkeres Vertragscontrolling der Krankenkassen gestärkt werden. Zur Sicherung der Versorgungsqualität soll mit letzterem erreicht werden, dass die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer eingehalten werden. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung des Vertragscontrollings an. Grundlage sollen die vom GKV-Spitzenverband formulierten Rahmenempfehlungen bilden.
Das BVMed-Positionspapier zum Vertragscontrolling in der Hilfsmittelversorgung kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.