- Gelenkersatz Umsatzsteuer bei Wirbelsäulen-Implantaten: BVMed drängt auf bundeseinheitliche Besteuerung
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Finanzverwaltung aufgefordert, schnellstmöglich für Rechtsklarheit und eine bundeseinheitliche Besteuerung von Wirbelsäulen-Implantaten zu sorgen. Hintergrund ist, dass die Umsatzbesteuerung von Wirbelfixations-Systemen je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt und dadurch nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrungen entstehen. "Die finanzbehördlichen Sichtweisen zur Versteuerung von Wirbelsäulen-Implantatsystemen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es ist nicht hinnehmbar, dass je nach steuerlicher Auslegung bestimmten Unternehmen aufgrund der fehlenden Abstimmung zwischen den Bundesländern sowie den Zoll- und Finanzbehörden ein wirtschaftlicher Nachteil für die letztlich gleichen Produkte entsteht", so der Stellvertretende BVMed-Vorstandsvorsitzende Marc Michel vom Herstellerunternehmen Peter Brehm.
PressemeldungBerlin, 12.03.2020, 27/20
Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass im Jahr 2016 der Steuersatz für die Wirbelsäulen-Produkte von 7 auf 19 Prozent abgeändert wurde. Am 13. Juni 2018 hat das Finanzgericht Düsseldorf im Klageverfahren eines Anbieters geurteilt, dass vergleichbare Systeme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu besteuern sind. Seitdem kommt es je nach Zuständigkeit der Finanzverwaltung zu unterschiedlicher Besteuerung. "Beim Versuch der MedTech-Unternehmen, Rechtssicherheit zu erlangen, stellte sich heraus, dass die Finanzverwaltungen in den Ländern keine einheitliche Meinung vertreten. Gleichzeitig fordern Kunden rückwirkend die vermeintlich zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurück. Eine einheitliche und rechtsverbindliche Stellungnahme der Finanzverwaltungen ist bisher nicht erfolgt", so Deutschland-Geschäftsführer Markus Wiegmann vom Hersteller Stryker.
Diese Situation schafft neben der Unsicherheit auch eine ungleiche Wettbewerbslage zwischen den einzelnen Unternehmen und könnte zusätzlich zu einer nachträglichen Mehrbelastung für die ohnehin schon wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäuser führen. "Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die Finanzverwaltung für eine bundeseinheitliche Besteuerung und Rechtssicherheit sorgt", fordern die BVMed-Vertreter.
Ein Lösungsansatz wäre aus Sicht des BVMed, durch eine Änderung des Umsatzsteuer-Gesetzes eine dauerhafte Besteuerung aller Medizinprodukte mit einem verminderten Steuersatz von 7 Prozent zu erreichen.