- Hilfsmittel Stamm-Fibich (SPD) sieht die Verbandmittel-Neuregelung kritisch BVMed-Gesprächskreis Gesundheit zur Hilfsmittel- und Verbandmittelreform
Martina Stamm-Fibich, Berichterstatterin für Hilfsmittel der SPD-Bundestagsfraktion, sieht die Neuregelung der Verbandmitteldefinition im Rahmen der Hilfsmittelreform (HHVG) kritisch. Innovative Wundversorgungsprodukte müssten den gesetzlich Versicherten zeitnah zur Verfügung stehen, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed am 7. September 2016 in Berlin.
PressemeldungBerlin, 09.09.2016, 68/16
Die Neuregelung des Gesetzes sieht vor, dass klassische Verbandmittel weiterhin unmittelbar als Verbandmittel zu erstatten sind. Andere Mittel zur Wundbehandlung müssten hingegen ihre medizinische Notwendigkeit in Studien nachweisen, um in die GKV-Versorgung einbezogen zu werden. "Diese Neuregelung bringt Nachteile für die Patienten bei der Versorgung. Ich stehe zu Innovationen und finde, dass sie beim Patienten auch angewendet werden müssen", so Stamm-Fibich. BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek wies darauf hin, dass in dem sehr speziellen Verbandmittelbereich RCT-Studien kaum möglich seien. Vergleichbare Patientengruppen seien für Studien nur sehr schwer zu finden.
Großen politischen Handlungsbedarf sieht Stamm-Fibich vor allem im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Sie sei auf das Thema vor allem durch ihre Arbeit im Petitionsausschuss des Bundestages aufmerksam gemacht worden. Die SPD-Fraktion habe daraufhin im Juni 2015 ein Positionspapier mit Forderungen zur Hilfsmittelreform vorgelegt, von denen sich viele auch im Gesetzentwurf wiederfinden.
Ein wichtiger Punkt sei die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses bis Ende 2018 und die Erarbeitung einer Verfahrensordnung bis Ende 2017. Bei Ausschreibungen sollen für den Zuschlag künftig neben dem Preis auch Qualitätskriterien mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent herangezogen werden. Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auch bei Ausschreibungen verschiedene aufzahlungsfreie Hilfsmittel anzubieten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auffälligkeits- und Stichprobenprüfung bei Leistungserbringern. Bis Ende Juni 2017 sollen Rahmenbedingungen zur Vertragskontrolle beschlossen werden. Weiterhin werden im Gesetz die Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten gestärkt. "Wir brauchen mehr Transparenz über die Inhalte der Krankenkasssenverträge", so Stamm-Fibich.