- Verbandkasten Sicherer Start in den Urlaub Ganz oben auf der Liste: Verbandkastencheck!
Der Verbandkasten gehört in jedes Fahrzeug und kann bei einem Notfall zusammen mit den richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen Leben retten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erinnert deswegen besonders vor der verkehrsreichen Urlaubszeit daran: vor dem Start alle sterilen Verbandstoffe im Kfz- oder Motorrad-Verbandkasten auf Vollständigkeit und Verfalldatum überprüfen. Nicht vergessen: Auch die genormte Warnweste darf nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein. Mehr Informationen zum Thema gibt es beim BVMed unter www.bvmed.de/erste-hilfe.
PressemeldungBerlin, 13.06.2017, 42/17
Zu einer bestmöglichen Versorgung von Unfallopfern gehört ein gut ausgerüsteter Verbandkasten nach der Norm DIN 13164. Neben der Vollständigkeit ist vor allen Dingen auf die Haltbarkeit einiger Produkte zu achten. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist darauf hin, dass Verpackungen, wie etwa Plastikhüllen, auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden können. Die Herstellergarantie verfällt, wenn das aufgedruckte Datum überschritten und die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet ist. Daher gilt bei der Vorbereitung für die Fahrt in den Urlaub: abgelaufene Produkte durch neue ersetzen. Auch eine genormte Warnweste (nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471) darf im Fahrzeug nicht fehlen.
Tipp für Zuhause: Erste-Hilfe-Materialien nach DIN 13164 eignen sich nicht nur für den Straßenverkehr, sondern sind auch im Haushalt von großem Nutzen. Für abgelaufene oder verbrauchte Inhaltsteile sind jederzeit Austauschsets erhältlich.
In Deutschland wurde die genannte Norm im Januar 2014 aktualisiert und um ein 14-teiliges Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher ergänzt.
Wenn Weste oder Verbandkasten bei der Hauptuntersuchung nicht vorgewiesen werden können, kann das laut ADAC zu einem sogenannten geringen Mangel führen, im Fall einer Verkehrskontrolle sogar zu einem Verwarnungsgeld. Da vergleichbare Vorschriften nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern gelten, sollte im jeweiligen Urlaubsland auch bei Mietfahrzeugen auf Vollständigkeit des Sicherheitszubehörs geachtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt seinen eigenen Verbandkasten mit.
Hinweis an die Medien:
Pressebild zum Thema unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten
BU: Beim Packen nichts Wichtiges vergessen: Dazu zählt auch ein Kfz-Verbandkasten. Dieser sollte nicht nur auf Vollständigkeit laut DIN-Norm 13164, sondern auch auf Haltbarkeit der steril verpackten Inhaltsteile überprüft werden. Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck.
Foto: BVMed 2017, Abdruck honorarfrei
Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014
1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
2 Fingerkuppenverbände
2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
2 Dreiecktücher DIN 13168
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
1 Schere DIN 58279
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis