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 - Hygiene Neuer Newsletter „MedTech ambulant“ des BVMed informiert über Hygienemaßnahmen in ärztlichen Praxen

Wie lauten die gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen? Worauf muss in einer haus- oder fachärztlichen Praxis geachtet werden? Wie sind die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten? Der neue BVMed-Newsletter „MedTech ambulantExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.“ gibt einen Überblick und Praxistipps zum Thema Hygiene in ärztlichen Praxen. Der Newsletter kann unter www.bvmed.de/medtech-ambulantExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abgerufen und zukünftige Ausgaben mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten kostenlos unter www.bvmed.de/aboExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abonniert werden.

PressemeldungBerlin, 16.01.2024, 03/24

© AdobeStock @Michael (Generiert mit KI) „Hygiene ist unverzichtbare Voraussetzung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Zur Reduktion von übertragbaren Krankheiten ist ein hohes Maß an Aufklärung und Information zu hygienischen Maßnahmen essenziell“, so der BVMed. Laut Robert-Koch-Institut (RKI), kommt es in Deutschland jährlich zu bis zu 600.000 nosokomialen Infektionen – und davon bis zu 20.000 Todesfällen. Ein Drittel der Infektionen gilt als vermeidbar. Diese zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft kann durch die Umsetzung von notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen vermieden werden.

Hygieneaufwand und -kosten sind in ärztlichen Praxen unter anderem aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den Landeshygieneverordnungen gestiegen. Daher wurde 2022 für alle Haus- und Fachärzt:innen ein Hygienezuschlag in den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Je Fall ergibt sich ein einheitlicher Zuschlag von 2 Punkten, das entspricht 23 Cent.

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-NewsletterExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

Um Hygienemaßnahmen bzw. präventiv Infektionsschutz durchführen und gewährleisten zu können, sind bestimmte Produkte erforderlich. Dazu gehören neben verschiedenen Desinfektionsmitteln persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Kleidung, die die eigene (Berufs-)Kleidung sowie den Körper vor Verunreinigungen jeglicher Art schützt. Wiederum schützt diese Kleidung immungeschwächte Patient:innen vor Übertragungen von Krankheitserregern durch das ärztliche oder nicht-ärztliche Personal.

Darüber hinaus enthält der MedTech ambulant-Newsletter Informationen zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Mit dem Newsletter „MedTech ambulant“ informiert der BVMed über Themen rund um Medizinprodukte im ambulanten Bereich. Dabei geht es unter anderem um Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen, gesundheitspolitische Entwicklungen oder Tendenzen. Alle Newsletter können unter www.bvmed.de/medtech-ambulant abgerufen werden.

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