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Bild herunterladen Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören Medizinprodukte wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder bestimmte Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Ein einfacher Antrag auf Kostenübernahme gegenüber der Pflegekasse ist ausreichend, um den Anspruch geltend zu machen.

Wichtig ist dem BVMed, dass die neuen Verträge, die der GKV-SV abgeschlossen hat, eine hohe Versorgungsqualität sowie eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung vorsehen. „Denn Pflegehilfsmittel ist nicht gleich Pflegehilfsmittel. Die benötigten Produkte sind von der jeweiligen Pflegesituation abhängig“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl. Neben der Qualität der Produkte sei daher auch die Qualifikation und Fachkunde des Leistungserbringers wichtig, damit Patient:innen bei der Auswahl der erforderlichen Produkte individuell unterstützt werden können. Die Abkehr von der „Einheitsversorgung für alle“ hin zu einer bedarfsorientierten Versorgung in den Verträgen sei ein wichtiger Schritt, um die notwendige Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen. Zudem hätten die Krankenkassen nun mehr Möglichkeiten, „schwarze Schafe“ aufzufinden und zu sanktionieren.

Positiv sieht der BVMed zudem, dass das Sachleistungsprinzip mit dem bewährten Prozess „Kostenvoranschlag – Genehmigung – Versorgung“ erhalten bleibt. Gut sei auch, „dass bereits ab Antragsstellung versorgt werden kann, da die Genehmigung ab Antragsstellung gilt“, so Pohl. Künftig könne auch mehrmonatig und damit nachhaltiger versorgt werden. Statt monatlich die Pflegehilfsmittel liefern zu müssen, können nun für bis zu drei Monate geliefert werden.

Nachholbedarf sieht der BVMed bei effizienten Prozessen unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung „Leider sind die administrativen Prozesse weiterhin weitgehend analog. Hier ist eine Chance verpasst worden, stringente digitale Prozesse einzuführen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl. So habe eine Vielzahl der Pflegekassen noch immer nicht den elektronischen Kostenvoranschlag eingeführt. Auch sei kein einheitlicher Prozess etabliert worden, der für alle Kostenträger regelt, wie mit Bedarfsanpassungen nach einer erteilten Genehmigung umzugehen ist. Die Verträge sehen hier aufwändige Individualabstimmungen mit den einzelnen Pflegekassen vor, kritisiert der BVMed.

Zum Hintergrund: Der BVMed hatte der Krankenkassenseite bereits im August 2022 umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen. Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Zudem sprach sich der BVMed für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und damit für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren sowie der Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung.

„Wir brauchen auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe und fachlich hoch qualitative Versorgung der Betroffenen ermöglichen und zeitglich einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert BVMed-Expertin Juliane Pohl.

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die MedTech-Branche (Hersteller inkl. Kleinstunternehmen) beschäftigt in Deutschland insgesamt rund 265.000 Menschen und erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von 55 Mrd. Euro. Nach der Wirtschaftsstatistik gibt es 1.480 MedTech-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten, die über 161.000 Mitarbeitende und einen Gesamtumsatz von über 40 Milliarden Euro haben. 68 Prozent des MedTech-Umsatzes werden im Export erzielt. Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. 93 Prozent dieser Unternehmen sind KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

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