Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erstattung Hilfsmittel Neue BVMed-Infokarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Die Infokarte klärt auf, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wer für die Erstattung der Kosten aufkommt und wann Zuzahlungen zu leisten sind. Die Infokarte kann unter www.bvmed.de/pflegehilfsmittel heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 15.03.2018, 20/18

© bvmed.de Der GKV-Spitzenverband schreibt bis Ende des Jahres im Zuge der derzeitigen Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses auch die für die Pflegehilfsmittel relevanten Produktgruppen fort. Dabei handelt es sich um Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege / Hygiene, zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, zur Linderung von Beschwerden sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege dienen, zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, werden von den Pflegekassen monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro bezahlt. Sie sind zuzahlungsfrei. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden in voller Höhe erstattet. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises des technischen Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Auf Antrag bei der Pflegekasse ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Weitere Informationen unter www.bvmed.de/pflegehilfsmittel.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen