- Nutzenbewertung Methodenbewertung für Medizinprodukte: MedInform-Konferenz am 5. September 2017 in München
Die Vorbereitung und Durchführung eines Methodenbewertungsverfahrens beleuchtet die MedInform-Konferenz "Methodenbewertung für Medizinprodukte" am 5. September 2017 in München aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Veranstaltung erläutert das Erprobungsverfahren (§ 137e SGB V) und das Medizinprodukte-Methodenbewertungsverfahren (§ 137h SGB V) und vermittelt Aspekte der evidenzbasierten Medizin und der systematischen Nutzenbewertung. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events.
PressemeldungBerlin, 18.07.2017, 56/17
Hintergrund ist, dass der im Jahr 2016 in Kraft getretene § 137h SGB V die Spielregeln für den Marktzugang von diagnostischen und therapeutischen Methoden unter Anwendung von Medizinprodukten hoher Klassen ändern wird. Stellen Krankenhäuser im Rahmen des jährlichen NUB-Prozesses Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für betroffene, stationär zu erbringende Methoden, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine evidenzbasierte Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiiert. Im günstigsten Fall wird der Methode ein nachgewiesener Nutzen bescheinigt, im schlechtesten Fall kann die Methode aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen werden. Bei lediglich nachgewiesenem Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative entscheidet der G-BA über eine Erprobung nach § 137e SGB V und eine nachgelagerte Nutzenbewertung. Damit gewinnt § 137e SGB V an Bedeutung und der Marktzugangsprozess wird auch für einige stationär eingesetzte Methoden zu einer Frage vorhandener Evidenz und Evidenzgenerierung.
Referenten der Veranstaltung sind Oliver Martini von Johnson & Johnson Medical, Dr. Dietrich Sonntag vom Gemeinsamen Bundesausschuss, Dr. Gabriela Soskuty von B. Braun Melsungen, Dr. Michael Wilke von inspiring-health sowie Rechtsanwalt Dr. Cord Willhöft von der Kanzlei Fieldfisher.