- Krankenhaus MdB Riebsamen beim BVMed: "Es gibt Bewegung in der Krankenhausfinanzierung"
Das Selbstkosten-Deckungsprinzip in der Finanzierung der Krankenhauspflege, das vor einem Jahr mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt wurde, kann nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen, Berichterstatter seiner Fraktion für den Krankenhausbereich, nur eine Übergangsregelung sein. "Es muss möglich sein, die Pflege wieder in ein Gesamtsystem der DRG-Welt vernünftig einzubinden", sagte Riebsamen auf dem Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, in Berlin. Bewegung sieht Riebsamen auch in der Diskussion um die Finanzierung der Krankenhaus-Finanzierungskosten. "Wir brauchen hier eine neue Mischform, da die Bundesländer nicht in der Lage sind, die Investitionskosten zu tragen." 50 Prozent könnten über die Landesbasisfallwerte mit einer Mitbestimmung für die Krankenkassen kommen. Dafür gab es bislang keine Mehrheit, "aber hier spüre ich zunehmend Bewegung", so Riebsamen.
PressemeldungBerlin, 30.01.2020, 10/20
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Seitdem wird jede Pflegestelle im Krankenhaus voll ausfinanziert – inklusive den Tariferhöhungen. Seit 1. Januar 2020 gilt zudem ein Pflegebudget, die Finanzierung erfolgt nun also außerhalb des DRG-Systems. Es zählen die krankenhausindividuellen Kosten. Riebsamen: "Das birgt auch Risiken. Deshalb war ich kein Befürworter dieser Lösung." So könnte es sein, dass die bisherigen fiktiven Kosten im DRG-System höher waren als die tatsächlichen Kosten, so dass für die Pflege weniger Geld vorhanden wäre. Ein weiterer Nachteil sei, dass die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus durch Abwerbungen zu Lasten der Pflege im ambulanten Bereich gehen könnte.
Positiv sind aus Riebsamens Sicht die Verlängerung und der Ausbau des Krankenhaus-Strukturfonds, der sich bewährt habe. "Denn wir müssen auch über die Strukturen reden. Alleine aufgrund der mangelnden Kräfte in der Pflege werden wir Strukturveränderungen im Krankenhausbereich bekommen."
Kritisch sieht der CDU-Abgeordnete, dass unter dem Selbstkostendeckungsprinzip die Themen Produktivität und Effizienz vernachlässigt werden. "Niemand macht sich mehr Gedanken, wie man mit weniger Pflege auskommen kann, denn die Pflegekosten sind ja zu hundert Prozent ausfinanziert". Positiv sei aber, dass bis zu drei Prozent des Budgets für pflegeentlastende Maßnahmen vorgesehen sind. Dieser Anteil wurde durch das MDK-Reformgesetz sogar noch auf 4 Prozent angehoben. "Das sind 4 Prozent für Effizienz- und Produktivitätssteigerung", so Riebsamen. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und Krankenhausexperte Olaf Winkler regten an, einen solchen Budgetanteil auch für Prozessverbesserungen mit Medizintechnologien vorzusehen. Denn durch die Herauslösung der Pflege aus den DRGs nehme der Druck auf die Sachkosten weiter zu, zulasten von modernen medizintechnischen Lösungen. "Wir brauchen hier bessere Anreize und Qualitätsinstrumente", so die BVMed-Experten.