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 - Datennutzung MdB Mieves beim BVMed: „Mit dem Registergesetz einen neuen Datenschatz heben“

Mit den Digitalgesetzen sind viele wesentliche Themen auf den Weg gebracht worden. „Jetzt geht es darum, Daten besser zu nutzen und zu verknüpfen sowie mit dem anstehenden Registergesetz neue Datenschätze zu heben“. Das sagte der SPD-Digitalpolitiker Matthias Mieves auf dem Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 13. März 2024 in Berlin. Mieves ist Mitglied im Gesundheits- und im Digitalausschuss des Bundestages. Großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung sieht er bei KI-Anwendungen, „dafür müssen wir in Deutschland aber eine bessere Datenbasis schaffen“.

PressemeldungBerlin, 14.03.2024, 19/24

© BVMed | Manfred Beeres Bild herunterladen Das Feedback auf das Digitalgesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) bezeichnete der SPD-Abgeordnete als positiv. Auch die Einführung des eRezepts habe „im Großen und Ganzen gut funktioniert, auch wenn es an mancher Stelle noch etwas ruckelt“. Damit bleibe der Gesetzgeber aber nicht stehen. Mieves kündigte für dieses Jahr noch das Gesetz zur Digitalagentur sowie das geplante Registergesetz an, „um die vorhandenen rund 300 Register zu standardisieren und diesen Datenschatz besser zu heben“.

BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov und Pia Maier vom BVMed-Mitglied Medtronic betonten, dass die Medizintechnik-Branche mit technologischen Lösungen Behandlungen unterstützen und medizinisches Personal entlasten könne. Diese Lösungskompetenz der Branche müsse besser genutzt werden. Die Gesetzgebung regele vieles im Detail, verpasse damit aber die großen Lösungen für die anstehenden Herausforderungen in angemessenem Tempo. Mieves betonte, dass er dafür werbe, „das große Ganze im Blick“ zu behalten. Als Beispiel nannte er, dass die Deutschen im Schnitt 17-mal im Jahr zur Ärztin oder zum gehen. „Das ist aber kein Qualitätsmerkmal. In den nordischen Ländern gibt es weniger Arztkontakte, aber längere Lebenszeiten. Viele Kontakte von Patientinnen und Patienten, die gut eingestellt sind, müssen nicht in der Praxis stattfinden, sondern könnten digital abgebildet werden.“ Um das zu ändern, müssten auch die Abrechnungsregelungen angepasst werden.

Katrin Kollex vom BVMed-Mitglied GHD wies auf die Problematik hin, dass ambulante Hilfsmittel-Versorger noch nicht an die Telematik-Infrastruktur, die elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept angebunden seien. Es sei bedauerlich, dass die Anbindung weiter nach hinten verschoben wurde. „Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen so schnell wie möglich an die Telematikinfrastruktur angebunden werden und eRezepte ausstellen sowie eVerordnungen nutzen dürfen“, so die BVMed-Forderung. Für letzteres ist aktuell eine verpflichtende Einführung erst zum 1. Juli 2027 vorgesehen. Mieves zeigte Verständnis für das Anliegen, bemerkte aber, dass man nicht alles auf einmal schaffen könne.

Grundsätzlich begrüßt der BVMed die Verabschiedung der Digitalgesetze. Das GDNG ermöglicht allen relevanten Stakeholdern im Gesundheitswesen, darunter auch der MedTech-Branche, eine erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zur Entwicklung von neuen Innovationen sowie zur Verbesserung von Gesundheitsprodukten. Beim DigiG gehören die Einführung der Opt-Out-Möglichkeit zur ePA, Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität, die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf höhere Medizinprodukteklassen sowie die Benennung von Telemonitoring als weitere Versorgungsmöglichkeit zu den Verbesserungen.

Kritisch sieht der BVMed, dass die Regelungen zur Markteinführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mittlerweile zu komplex seien. Einige Regelungen im DigiG führten zu maßgeblichen Änderungen und damit zu einer immer größeren Planungsunsicherheit bei den Herstellern. Bei künftigen Digitalisierungsgesetzen müsste wieder auf eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung geachtet werden, um das Potenzial von digitalen Lösungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung besser zu nutzen.

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