- Erstattung Hilfsmittel "Krankenkassen müssen bei Hilfsmittel-Versorgungen ihre Versicherten besser über ihre Rechte informieren" BVMed zum BVA-Bericht
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, ihre Versicherten bei der Hilfsmittel-Versorgung besser über ihre Rechte zu informieren. Dazu gehört eine Information zu dem Recht, gegen einen ablehnenden Leistungsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen zu können, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Hintergrund ist, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinem "Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom April 2018 deutliche Kritik an der Informiertheit der Versicherten äußert.
PressemeldungBerlin, 11.05.2018, 35/18
"Die Veränderungen in der Art der Kommunikation dürfen von den Krankenkassen nicht als Einfallstor dazu genutzt werden, Versicherte im Ungewissen über ihre Leistungsansprüche oder Rechtsbehelfe zu lassen", heißt es in dem BVA-Sonderbericht (Fazit; Seite 128). In dem Bericht stellt das BVA fest, "dass einige Krankenkassen ihre Ablehnungsbescheide nicht nur unzureichend begründen, sondern auch vermehrt von einer rechtlich zwingenden schriftlichen Rechtsmittelbelehrung absehen. Zur Vermeidung von Widerspruchsverfahren fordern Krankenkassen sehr häufig ihre Versicherten auf, ihre Anträge zurückzunehmen" (Seite 121). Bei seiner Kritik stützt sich das BVA zudem auf einen IGES-Bericht im Auftrag des Patientenbeauftragten sowie auf Erkenntnisse der Unabhängigen Patientenberatung (UPD; Seiten 122 und 123), nach denen Ratsuchende falsch oder unvollständig informiert und beraten wurden.
Gerade in der Hilfsmittelversorgung kommt es immer wieder zu Problemen nach Ausschreibungen oder zu Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren. Der BVMed und seine "Initiative Faktor Lebensqualität" unterstützen Versicherte dabei, bei konkreten Versorgungsproblemen mit ihren Hilfsmitteln oder ausbleibender Beratung ihren Anspruch durchzusetzen. Dazu gehören Musteranschreiben für eine Beschwerde oder einen Widerspruch gegenüber dem Leistungserbringer und der Krankenkasse sowie ein Informationsflyer über die Rechte der Patienten. Die Informationen sowie weitere Kontakte für Beschwerden können unter www.bvmed.de/kontakt-beschwerden abgerufen werden.