- Hilfsmittel PDSG-Anhörung | Hilfsmittelverbände fordern, Informationen zu Hilfsmittel-Versorgung in die elektronische Patientenakte zu integrieren
Die Informationen zu Hilfsmittelversorgungen müssen schnellstmöglich in die elektronische Patientenakte (ePA) eingebunden werden. Das fordern die in der "Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung" (IGHV) zusammengeschlossenen Hilfsmittelverbände im Vorfeld der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) am 27. Mai 2020. Bislang ist vorgesehen, dass die Versorgung durch Physio- und Psychotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen in der ePA verarbeitet werden kann und diese Berufsgruppen entsprechend an die ePA-Strukturen angebunden werden. "Die ePA-Regelungen müssen sich auch auf die Hilfsmittelversorgungen erstrecken. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen in die Regelungen nach § 352 SGB V einbezogen werden", fordern die Verbände BEH, BVMed, BIV-OT, BVZ, EGROH, Eurocom, f.m.p., Innungsverband Orthopädie-Schuhtechnik NRW, QVH, rehaKind, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell, SPECTARIS, VVHC und ZVOS in einem Positionspapier. Das Papier kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
PressemeldungBerlin, 25.05.2020, 71/20
"Die Digitalisierung der Prozesse in der Gesundheitsversorgung bietet für alle Beteiligten – vom Patienten über die Versorgungspartner bis hin zur Krankenkasse – erhebliche Vorteile. Dieses Potenzial muss so schnell wie möglich auch für die Patientenversorgung mit Hilfsmitteln genutzt werden", kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll die IGHV-Forderung.
Im Entwurf zum PDSG konkretisiert der Gesetzgeber die Vorhaben zum Ausbau von Telematik-Infrastruktur (TI) und ihren Anforderungen. Im Besonderen soll hierbei ein verlässlicher und datensicherer Rahmen für die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen werden. "Leider wird nach wie vor keine Regelung getroffen, dass die Informationen zur Hilfsmittelversorgung in die digitale Patientenakte eingebunden werden können", bemängelt die IGHV.
Die Hilfsmittel-Leistungserbringer sind in ihrer Arbeit in täglichem Austausch mit Ärzten, entlassenden Kliniken und Pflege und stellen diesen versorgungsbezogene Informationen sowie Dokumentationen über konkrete Versorgungen zur Verfügung. "Dieser Informationsaustausch mit ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern ist im Sinne einer sicheren Versorgung unerlässlich und muss dabei die Möglichkeiten eines weiterentwickelten Informationsaustausches, wie ihn die digitale Patientenakte bietet, nutzen können", heißt es in dem Positionspapier. "Nur so kann eine informationsdurchlässige, medienbruchfreie und datensichere Hilfsmittelversorgung gewährleistet werden."