- Digitalstrategie "Hilfsmittel-Leistungserbringer in die Telematik-Infrastruktur einbinden" BVMed-Stellungnahme zum DVG
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in seiner Stellungnahme zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) eine zügige Anbindung von Hilfsmittel-Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur. "Ansonsten sind die sonstigen Leistungserbringer bei der anstehenden Einführung digitaler Anwendungen wie der Hilfsmittel-Verordnung beispielsweise gegenüber Apotheken benachteiligt", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
PressemeldungBerlin, 02.10.2019, 79/19
Der BVMed unterstützt in seiner Stellungnahme das Vorhaben des Gesetzgebers, mit den im DVG vorgesehenen Anpassungen den Rahmen für die Einführung der digitalen Verordnung im Hilfsmittelbereich zu schaffen. "Die Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung setzen sich für eine zügige Digitalisierung der administrativen Prozesse bei der Hilfsmittelversorgung ein", so der BVMed. Die Einführung einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung führt zu einer medienbruchfreien und vernetzten Gesundheitsversorgung und damit zu einer effektiveren Abwicklung der Prozesse. Auch für den Versicherten bieten die digitale Verordnung und weitere künftige Anwendungen Mehrwerte für die Organisation ihrer Gesundheitsversorgung.
Dies setzt aus Sicht des BVMed allerdings die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) voraus. Für die Hilfsmittel-Leistungserbringer solle dies über die Ausgabe autorisierender Heilberufsausweise durch das elektronische Gesundheitsberufe-Register (eGBR) erfolgen, das zeitnah errichtet werden soll. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs bis zur Ausgabe dieser Ausweise befürchtet der BVMed jedoch erhebliche Verzögerungen: "Selbst bei heutiger Initiierung der notwendigen Schritte kann die Ausgabe erster Ausweise und die Anbindung der Akteure an die TI nicht vor Ende 2021 gewährt werden. Die erforderlichen Schritte müssen daher schnellstmöglich eingeleitet werden", so der MedTech-Verband. Der BVMed plädiert für eine angemessene Terminierung zur technischen Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen sowie zur Einführung der digitalen Hilfsmittelverordnung. Zudem setzt sich der BVMed für ein alternatives Akkreditierungsverfahren über den sogenannten Institutionenausweis (SMC-B) ein. Die Präqualifizierung der Hilfsmittelleistungserbringer biete hierfür eine gute Legitimationsgrundlage. Der BVMed fordert den Gesetzgeber auf, den notwendigen Rahmen für dieses Ausgabeverfahren zu schaffen.
Der Verweis auf agile Gesetzgebungsverfahren dürfe nicht dazu führen, dass die sonstigen Leistungserbringer von der Digitalisierung im Gesundheitswesen zunächst ausgeschlossen werden. Dies würde die Medienbrüche beispielsweise beim Entlassmanagement weiter verstetigen. Zudem befürchtet der BVMed Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der ebenfalls mit Hilfsmitteln versorgenden Apotheken, sofern sich die Integration der Hilfsmittel-Leistungserbringer in die TI weiter verzögert. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen haben diese nicht die Möglichkeit, den Patienten ihre Organisation der Hilfsmittelversorgung über digitale Anwendungen anzubieten. "Das ist eine strukturelle Benachteiligung, die verhindert werden muss", so der BVMed abschließend.