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 - Compliance Healthcare-Compliance-Schulung der BVMed-Akademie | „Mit dem Kodex Medizinprodukte vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten“

Der aktualisierte „Kodex Medizinprodukte“ des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, bietet „mit seinen vier Prinzipien und einfach verständlichen Handlungsanweisungen die wesentlichen Verfahrensregeln zur Korruptionsvermeidung“. Das sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der digitalen „Healthcare Compliance-Schulung“ der BVMed-Akademie mit mehr als 100 Teilnehmern am 18. Februar 2021. Die Zusammenarbeit zwischen der Medizintechnik-Industrie und Ärzten sowie medizinischen Einrichtungen sei für den medizintechnischen Fortschritt notwendig und auch politisch erwünscht, berge aber rechtliche Risiken. „Oberstes Gebot muss es sein, zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten. Der Kodex Medizinprodukte zeigt hier die Prinzipien einer rechtssicheren Zusammenarbeit auf“, so Möll. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/complianceExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

PressemeldungBerlin, 22.02.2021, 18/21

© BVMed | Darius Ramazani Compliance-Rechtsexperte Dr. Peters Dieners von der Kanzlei Clifford Chance erläuterte die wesentlichen Verfahrensregeln zur Korruptionsvermeidung aus dem „Kodex Medizinprodukte“ (www.bvmed.de/kodexExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.). Der Kodex basiert auf der Einhaltung von vier Prinzipien:

  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Der Anwendungsbereich des Kodex wurde 2018 erweitert durch Einbeziehung der Angehörigen der Fachkreise in den Adressatenkreis, beispielsweise niedergelassene Ärzte oder Apotheker. 2020 wurde der Kodex weiteren aktuellen Entwicklungen angepasst. So wurden beispielsweise die Regelungen zur direkten Veranstaltungsförderung durch eine Empfehlung der Förderung durch „Educational Grants“ ersetzt. Außerdem wurde der bestehende Konfliktlösungsmechanismus des „Healthcare Compliance Committees“ des BVMed direkt in den Kodex Medizinprodukte aufgenommen.

BVMed-Experte Björn Kleiner beleuchtete die Grundprinzipien der vier Grundprinzipien anhand von konkreten Praxisbeispielen – beispielsweise zu Honorarzahlungen für Vorträge oder Bewirtungen. „Die Grundprinzipien des Kodex müssen bei jeder Fragestellung das tägliche Handwerkszeug der Compliance-Verantwortlichen in den Unternehmen sein.“ Er erläuterte, dass das Healthcare-Compliance-Committee des BVMed praktische Handlungsempfehlungen und Orientierungswerte gebe und bei Konflikten vermittle.

Konkrete Fallbesprechungen und rechtliche Hinweise kamen von Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Wuppertal, und Carsten Clausen, Leiter Recht bei B. Braun Melsungen sowie BVMed-Vorstandsbeauftragter für Healthcare Compliance.

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