Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

„Ethanol ist im medizinischen Bereich unverzichtbar“ Gemeinsame Pressemeldung von BPI, BVMed, IHO und VDGH

Vier Verbände der Gesundheitsindustrie warnen vor der geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). „Eine verschärfte Einstufung würde sich gravierend auf die Herstellung wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte und damit auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken“, so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) und der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Hauptkritikpunkt der Verbände: Die zur Bewertung herangezogenen Daten zur Risikoeinstufung basieren nur auf der oralen Aufnahme von Ethanol. „Während die missbräuchliche Einnahme von Alkohol unserer Gesundheit schaden kann, ist Alkohol in der Medizin und Hygiene unverzichtbar. Ethanol ist in Produktionsprozessen sowie in Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln oder Medizinprodukten wirksam, sicher und unabdingbar“, so die Verbände.

PressemeldungBerlin, 18.11.2024, 99/24

© AdobeStock Das laufende ECHA-Verfahren bezieht sich auf die Biozidprodukte-Verordnung und die CLP-Verordnung („Classification, Labelling and Packaging“). Expert:innen befürchten, dass Ethanol zeitnah als reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend der Kategorie 2 oder sogar der höchsten Gefahrenkategorie 1 („Cancerogen Mutagen Reprotoxic“, kurz: CMR) eingestuft wird. Das hätte auch für die industrielle Gesundheitswirtschaft und damit die Gesundheitsversorgung weitreichende negative Folgen. Denn dadurch würde die Verwendung von Ethanol als Haupt- oder Hilfswirkstoff in Produkten und der Einsatz in Produktionsprozessen erschwert, aber auch die Verwendung im Rahmen der geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt.

In einem gemeinsamen Informationspapier (www.bvmed.de/ethanol) geben die vier Verbände Hintergründe zu den Ethanol-Anwendungen in der Gesundheitsversorgung:

Desinfektion und Hygiene:
Ethanol ist ein wesentlicher Wirkstoff in Desinfektionsmitteln, da es besonders effektiv gegen Bakterien und Viren wirkt sowie sicher und biologisch abbaubar ist. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden ethanolhaltige Händedesinfektionsmittel als unverzichtbar eingestuft. Ethanol wirkt spezifisch und alternativlos gegen unbehüllte Viren wie zum Beispiel Polioviren. Auch die Zahl nosokomialer Infektionen kann durch den Einsatz alkoholischer Händedesinfektionsmittel gesenkt werden. Eine CMR-Einstufung würde den flächendeckenden Einsatz dieser Desinfektionsmittel signifikant beeinträchtigen. Die Forderung der vier Verbände: „Um ethanolhaltige Produkte weiterhin in der medizinischen Versorgung einsetzen zu können, darf Ethanol nicht als CMR-Substanz der Kategorien 1 oder 2 eingestuft werden.“

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD):
Medizinprodukte und IVD wären massiv von einer potenziellen Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff betroffen:

  • Ethanol kommt in Produktionsprozessen beispielsweise bei der Reinigung und Desinfektion von Produktionsanlagen, bei Klebungen und Beschichtungen sowie als Lösemittel oder im Arbeitsschutz zum Einsatz.
  • Ethanol wird als Hilfsstoff in Produkten und Reagenzien in der In-vitro-Diagnostik zum Beispiel als Lösungsmittel oder Konservierungsmittel eingesetzt.
  • Ethanol wird als Hauptwirkstoff in Medizinprodukten sowie in sogenannten Dual-Use-Produkten verwendet. Diese Desinfektionsmittel weisen eine Zweckbestimmung sowohl als Desinfektionsmittel für Medizinprodukte und IVD und deren Geräte als auch als Flächen-/Händedesinfektionsmittel auf und werden als Biozid- und Medizinprodukte in Verkehr gebracht.

Die geplante Einstufung als CMR-Stoff 1 würde als wesentliche Änderung von Produkten ein lang andauerndes Konformitätsbewertungs-Verfahren auslösen und das Inverkehrbringen unter dem Biozidrecht voraussichtlich enorm erschweren.

Arzneimittel und Produktion:
Ethanol wird in der Arzneimittelherstellung als Trägerstoff, Konservierungsmittel und zur Extraktion unter anderem für Wirkstoffe, ätherische Öle und andere Stoffe, die nicht in Wasser löslich sind, verwendet. Ethanol hat Eigenschaften, die maßgeblich zur Wirksamkeit eines Arzneimittels beitragen, wobei nur geringste Mengen dafür nötig sind. Gerade im Bereich der pflanzlichen Arzneimittel ist Ethanol nicht wegzudenken, denn Alkohol ist einer der wichtigsten Stoffe bei der Gewinnung von Extrakten. Zudem trägt er wesentlich zu Stabilität, Haltbarkeit und Herstellbarkeit von Arzneimitteln bei. Der Einsatz von Ethanol in den Produktionsprozessen ist dabei alternativlos.

Das Fazit von BPI, BVMed, IHO und VDGH: „Um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln, Reinigern, Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie die Produktions- und Lieferfähigkeit mit entsprechenden Endprodukten gewährleisten zu können, muss eine Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz der Kategorien 1 oder 2 dringend vermieden werden. Ansonsten würde dies dem Zweck der Biozid- und der CLP-Verordnungen zuwiderhandeln, die Gesundheit des Menschen zu verbessern. Stattdessen gäbe es eine Verschlechterung bei der Hygiene und der Gesundheitsversorgung. Der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus bzw. im ambulanten Sektor, könnte nicht mehr sichergestellt werden. Gerade auch in Pandemiezeiten ist Ethanol unverzichtbar, um die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit wirksamen Desinfektionsmitteln sicherzustellen und damit eine entscheidende Säule im Infektionsschutz zu gewährleisten. Deshalb muss die von der ECHA geplante Gefahreneinstufung von Ethanol im medizinischen Bereich verhindert werden.“

Weiterführende Links:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) | Pressemitteilung | Ein Segen für die Medizin: Wir brauchen Ethanol!Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e. V. (DGKH) | Stellungnahme der DGKH | Ethanol darf nicht als CMR eingestuft werdenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Infektionsschutz
    Factsheet "Ethanol im Gesundheitswesen" von BPI, BVMed, IHO und VDGH

    Um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln, Reinigern, Arzneimitteln, Medizinprodukten und IVD, sowie die Produktions- und Lieferfähigkeit mit entsprechenden Endprodukten gewährleisten zu können, sprechen sich die vier Verbände gegen eine Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz (reproduktionstoxisch und/oder krebserregend) aus.

    Download18.11.2024

    Jetzt herunterladen von: Factsheet "Ethanol im Gesundheitswesen" von BPI, BVMed, IHO und VDGH
  • Plenum des BVMed-Hygieneforums 2023

    Nosokomiale Infektionen
    Vorträge der letzten BVMed-Hygieneforen

    Das BVMed-Hygieneforum ist eine Vortragsveranstaltung für Mitarbeitende medizinischer Einrichtungen, wie Hygieniker:innen und Hygienefachkräfte, Ärzteschaft, Pflege- und OP-Personal, Verwaltung und Einkauf sowie die Vertreter:innen aus Selbstverwaltung und Politik. Es widmet sich den praktischen Fragen der Infektionsvermeidung im Krankenhaus, legt den Fokus auf das Wechselspiel von Menschen, Produkten und Verfahren und stellt Lösungsansätze vor.

    Liste

    Mehr lesen
  • Infektionsschutz
    Bundesgesundheits­ministerium beruft neue Kommission für Infektionsprävention

    Das Gesundheitsministerium hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions­prävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) neu berufen. Ihr gehören für die kommenden drei Jahre neun neue Mitglieder und elf Altmitglieder an, also Personen, die bereits in der letzten Kommission dabei waren.

    Artikel09.10.2024

    Mehr lesen

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen