- eHealth CDU-MdB Sorge beim BVMed: "Wir brauchen für digitale Medizinprodukte einen verlässlichen gesetzgeberischen Rahmen"
Die Politik wird sich im Rahmen der eHealth-Strategie auch mit der Frage beschäftigen, wie digitale Medizinprodukte und Versorgungslösungen bewertet und in das Gesundheitssystem eingeführt werden können. "In diesem Bereich brauchen wir einen verlässlichen gesetzgeberischen Rahmen", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge, Berichterstatter seiner Fraktion für Digitalisierung und Gesundheitswirtschaft, auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit in Berlin.
PressemeldungBerlin, 14.06.2018, 47/18
Bis zum Jahresende soll ein "eHealth-Gesetz 2" vorgelegt werden, um eine Diskussionsbasis für die Weiterführung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitsmarkt zu haben. Sorge äußerte vor diesem Hintergrund Sympathien für den von acht Verbänden, darunter dem BVMed, veröffentlichen Aufruf, gemeinsam ein eHealth-Zielbild für Deutschland zu entwickeln: "Wir müssen bei einer eHealth-Strategie der Bundesregierung viele Dinge bedenken, die wir beim eHealth-Gesetz nicht bedacht haben. Und wir müssen den Datenschutz gesetzlich so begleiten, dass Innovation nicht abgewürgt wird."
Sorge spricht sich dafür aus, dass "die Parlamentarier dabei eine stärkere Führungsrolle übernehmen". Als Stichwort nannte er die elektronische Gesundheitskarte. Hier gehe es "angesichts geänderter technischer Möglichkeiten" darum, dass auch andere Medien wie Smartphones und implantierbare Chips an das System angeknüpft werden können. Dazu gehöre auch das Thema Interoperabilität und die Frage, wie die gematik perspektivisch weiterentwickelt werden solle. Technische Insellösungen müssten miteinander kompatibel gemacht werden. "Die Zersplitterung der technischen Lösungen im Markt mit Abschottungs-Strategien muss beendet werden", so der CDU-Gesundheitspolitiker. Hier würden einheitliche Standards benötigt. Wichtig sei auch, die Akzeptanz der Digitalisierung bei den Leistungserbringern und den Patienten zu erhöhen. Es gehe nicht um Ersatz oder Entmündigung der Ärzte, sondern um Unterstützung und Verbesserung der Patientenversorgung. Die ärztliche Therapiefreiheit werde dabei natürlich nicht in Frage gestellt. Aber Daten könnten unterstützen und dem Arzt helfen, die Patienten besser zu versorgen.
Ein schwieriges Thema sei der Datenschutz mit seinen unterschiedlichen Ausprägungen auf Ebene der Bundesländer. Die Grundsätze des Datenschutzrechtes mit Zweckbindung und Sparsamkeit seien nicht mehr zeitgerecht. Sorge beim BVMed: "Wir brauchen ein ausgewogenes Datenschutzrecht, das Innovationen am Markt wie Big-Data-Anwendungen ermöglicht statt blockiert." Dadurch müssten Versorgungs- und Forschungsdaten künftig besser miteinander verknüpft werden können. Grundsätzlich plädierte Sorge dafür, die Gesundheitswirtschaft nicht nur als Kostenfaktor, sondern auch als wichtigen Wertschöpfungsfaktor zu sehen.
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt plädierte dafür, die digitale Entwicklung weder zu unter- noch zu überschätzen. "Wir müssen sie besser wertschätzen." Digitalisierung müsste positiv begriffen und begleitet werden. "Die Chancen durch diese neuen Wege sind enorm, die Risiken durchaus beherrschbar", so Schmitt. "Wir brauchen einen mutigeren Umgang mit dem Thema. Es geht um eine Verbesserung der Patientenversorgung mit Unterstützung digitaler Versorgungslösungen." Schmitt sprach sich dabei für neue Zugangswege für digitale und telemedizinische Anwendungen sowie einen neuen Versorgungsbereich "Digitale Medizin" aus. Dafür seien besondere Evaluationen erforderlich, die den Besonderheiten von Digital Health entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Telemonitoring in der Herzmedizin, zeigten, dass die bestehenden Instrumente dafür untauglich und die Prozesse nicht sachgerecht seien, verdeutlichten Diskussionsteilnehmer der MedTech-Unternehmen wie Abbott oder Biotronik.
Ergänzung: Tino Sorge legte am 26. Juni 2018 das Diskussionspapier "Die Digitalisierung des Gesundheitswesens entschlossen vorantreiben" mit 10 Punkten vor.