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BVMed zur Rehacare: Hilfsmittel sind unentbehrlich für Pflege und Gesundheitsversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat zur Messe Rehacare, die vom 25. bis 28. September 2024 in Düsseldorf stattfindet, auf die große Bedeutung der ambulanten Hilfsmittel-Versorgung für Gesundheitsversorgung, Pflege, Inklusion und soziale Teilhabe chronisch kranker und behinderter Menschen hingewiesen. „Patient:innen brauchen eine gute und sichere Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verbesserung der Gesundheit, der Lebensqualität und zur selbstbestimmten Teilhabe am sozialen Leben“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl. Das erfordere eine entsprechend hohe Qualität der Produkte und einhergehenden Dienstleistungen sowie ausreichende Informationen über die Versorgungsansprüche der Betroffenen.

PressemeldungBerlin/Düsseldorf, 25.09.2024, 79/24

Bild herunterladen Um ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, wünschen sich chronisch kranke und behinderte Menschen neben zentralen Ansprechpartner:innen zur Organisation ihrer multiplen Bedarfe auch Transparenz über das Versorgungsgeschehen und bestehende Versorgungsmöglichkeiten. „Und sie suchen die Unterstützung durch Unternehmen, die sie ausgewählt haben und denen sie vertrauen“, so Pohl.

In seinem Hilfsmittelforum auf der Rehacare informiert der BVMed am 26. September 2024 von 10:30 bis 14:30 Uhr in Halle 1 Stand A09 der Messe Düsseldorf über den Weg eines Hilfsmittels von der Verordnung über die Genehmigung bis zur Versorgung. Zudem informieren Rechtsexpert:innen darüber, was Patient:innen tun können, wenn es zu Versorgungsproblemen oder Ablehnungen durch Krankenkassen kommt.

© BVMed Bild herunterladen Der BVMed hat angesichts der vielfältigen Herausforderungen zudem ein „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ (www.bvmed.de/whitepaper-hilfsmittel) vorgelegt und schlägt unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei koordinierungsbedürftigen und komplexen Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten.
  • Einbindung aller dem Markt zur Verfügung stehenden Fachkräfte in komplexe ambulante Versorgungsfälle durch Eignungskriterien, die in diesen Fällen allein auf die fachliche Qualifikation des im Rahmen der Tätigkeit eingebundenen Leistungserbringers abstellen.
  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Gesundheitsakteuren zum Nutzen der zu Versorgenden, beispielsweise durch Ermöglichung von Selektivverträgen, welche die Versorgung von Menschen durch mehrere Akteure regeln.
  • Erhaltung bzw. Ergänzung der Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung bewirken (Vertragssystem § 127 SGB V i. d. aktuellen Fassung) sowie eine resiliente und nachhaltige Finanzierung des ambulanten Settings über einen nationalen Pakt zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens.
  • Erleichterung des Zugangs der Betroffenen zu benötigten Hilfsmitteln und Medizinprodukten durch Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs (keine Abhängigkeit der Hilfsmitteleigenschaft von der Frage, wer die Hilfsmittel anwendet), durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Rahmen der Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis sowie durch schnellere Genehmigungsverfahren für Betroffene.
  • Nutzung der Chancen der Digitalisierung durch die möglichst zeitnahe Anbindung der Leistungserbringer von Hilfsmitteln an die Telematikinfrastruktur, durch eine beschleunigte Einführung der elektronischen Verordnung in diesem Versorgungsbereich, durch klare Vorgaben zur Ausgabe benötigter Berufsausweise und Komponenten zur Authentifizierung der Leistungserbringer sowie durch Erteilung von Zugriffsrechten der Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Entbürokratisierung durch die Einführung eines Rahmenvertrages, der den Verträgen, welche die Details der Versorgung, die Qualität und den Preis regeln (nach § 127 Abs. 1 SGB V), bundesweit einheitlich und verbindlich für alle Krankenkassen und Leistungserbringer vorgeschaltet ist.

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die MedTech-Branche (Hersteller inkl. Kleinstunternehmen) beschäftigt in Deutschland insgesamt rund 265.000 Menschen und erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von 55 Mrd. Euro. Nach der Wirtschaftsstatistik gibt es 1.480 MedTech-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten, die über 161.000 Mitarbeitende und einen Gesamtumsatz von über 40 Milliarden Euro haben. 68 Prozent des MedTech-Umsatzes werden im Export erzielt. Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. 93 Prozent dieser Unternehmen sind KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

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