- Krankenhaus BVMed zur Krankenhausreform: "Ergebnisqualität für den Patienten ist entscheidend"
Der BVMed unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung zu stärken. Entscheidend sei aber die Ergebnisqualität für den Patienten, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt in der Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG). Der BVMed befürwortet grundsätzlich eine qualitätsdifferenzierte Vergütung. Moderne Medizinprodukte würden helfen, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherzustellen. Im derzeitigen Fallpauschalensystem werde der Einsatz qualitativ hochwertiger Medizinprodukte, die die Ergebnisqualität für den Patienten verbessern, aber teilweise nicht honoriert oder ausreichend berücksichtigt. Die detaillierte BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
PressemeldungBerlin, 12.05.2015, 38/15
Bild vergrößern Bei den im Referentenentwurf vorgeschlagenen Kriterien für eine qualitätsdifferenzierte Vergütung müssten Medizinprodukte besonderer Qualität differenziert bewertet werden. Dabei gehe es beispielsweise um längere Batterielaufzeiten von aktiven Implantaten oder Infektionsvermeidungen durch antibakterielle Implantateoberflächen, so der BVMed in seiner Stellungnahme. Qualitativ hochwertige Medizinprodukte könnten Komplikationsraten und Liegezeiten von Patienten reduzieren und zu einer zeitnahen Rückkehr in das Arbeitsleben beitragen. "Die Qualität sollte prioritär aus medizinischer und nicht ausschließlich aus wirtschaftlicher Sicht bewertet werden. Besondere Bedeutung muss hierbei der Ergebnisqualität zukommen." Der BVMed schlägt hierzu ein jährlich stattfindendes Verfahren mit allen Beteiligten analog dem bewährten Prozess zur Weiterentwicklung im G-DRG System vor.
Bei der Darstellung der Fehlanreize der systematischen Übervergütung von Sachkosten fehlt dem BVMed im Gesetzentwurf im Umkehrschluss die Prüfung der Untervergütung von Sachkosten in der Kalkulation. Auf klare Ablehnung stößt beim BVMed die fallzahlgestaffelte Absenkung der Vergütung. Dies führe zur Rationierung bei notwendigen Leistungen. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass Krankenhäuser aus Kostenunterdeckungsgründen solche Leistungen den Patienten nicht mehr anbieten könnten, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.