- 28.06.2023 BVMed zum Inkontinenztag am 30. Juni: „Inkontinenz-Versorgung ist mehr als Hilfsmittel zu liefern“
Die Initiative „Faktor Lebensqualität“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) hebt zum Internationalen Inkontinenztag am 30. Juni die Bedeutung der Beratung und Begleitung von Inkontinenz-Patient:innen durch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger hervor. Für Menschen mit einer Harn- oder Stuhlinkontinenz ist ihre Erkrankung oft belastend und mit Tabus behaftet. Moderne Inkontinenz- und Stoma-Produkte sowie die Unterstützung durch Versorgungsspezialist:innen können entscheidend zu mehr Lebensqualität verhelfen und den Alltag erleichtern. „Wir müssen Betroffene nach ihrem individuellen Bedarf mit den nötigen Hilfsmitteln und Dienstleistungen versorgen – sowohl qualitativ als auch quantitativ“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.
PressemeldungBerlin, 28.06.2023, 53/23
Inkontinenz betrifft in Deutschland insgesamt rund neun Millionen Menschen. Nicht selten führt die Tabuisierung der Erkrankung zu einem Rückzug der Patient:innen aus dem gesellschaftlichen Leben und damit auch zu einer eingeschränkten sozialen Teilhabe. Mit modernen Inkontinenz-Hilfsmitteln kann das vermieden werden. Denn es gibt heutzutage für jede Form der Inkontinenz geeignete Therapien und Hilfsmittel. „Bei der Auswahl der richtigen Produkte können insbesondere die geschulten und erfahrenen Versorgungsspezialist:innen der Homecare-Unternehmen unterstützen“, so Pohl. „Auch danach beraten sie weiter zum richtigen Umgang mit den Produkten, geben Hinweise für den Alltag und stehen bei etwaigen Komplikationen mit Hilfe und Rat zur Seite.“ Gerade diese wichtigen Dienstleistungen seien durch den gegenwärtigen Kostendruck der Krankenkassen nicht mehr gewährleistet.
Auch besondere Versorgungsbedürfnisse berücksichtigen
Oftmals unberücksichtigt bleiben in den derzeitigen Versorgungsprozessen und -verträgen auch die einer Inkontinenz zugrunde liegenden, sehr verschiedenen Krankheitsbilder, beschreibt die Initiative „Faktor Lebensqualität“. Die besonderen Bedürfnisse von Patient:innen mit Behinderungen würden darin ebenso vernachlässigt werden. „Für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung, die sich an den Patient:innen orientiert, müssen die differenzierten Versorgungsbedürfnisse verpflichtend dargestellt und deren Mehraufwände in die Vergütungssystematik aufgenommen werden“, erklärt Pohl. In anderen Bereichen der ambulanten Versorgung seien bereits entsprechende Anforderungen zur Berücksichtigung differenzierter Versorgungserfordernisse definiert, beispielsweise in der ärztlichen Vergütung oder bei der Zusatzvergütung via Chroniker-Pauschale gemäß Chroniker-Richtlinie des G-BA. „Dies wäre auch für die Inkontinenz-Versorgung der angemessene Weg“, so die BVMed-Expertin abschließend.