- Datennutzung BVMed zum Datennutzungsgesetz (GDNG): „Solide Ansätze für MedTech-Entwicklungen“
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht im Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) solide Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland fördern können. „Der Gesetzentwurf stellt erste Weichen für eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten. Der BVMed begrüßt insbesondere die Tatsache, dass der Zweck der Forschung für die Nutzung von Daten anstelle des Akteursbezugs in den Vordergrund gestellt wird“, heißt es in der Stellungnahme des deutschen MedTech-Verbandes. Die BVMed-Stellungnahmen zu den aktuell diskutierten Digitalgesetzen können unter www.bvmed.de/positionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. heruntergeladen werden.
PressemeldungBerlin, 16.11.2023, 93/23
„Die Nutzung von Gesundheitsdaten ist für eine bedarfsgerechte Patient:innenversorgung auf einem qualitativ-technisch hohen Niveau elementar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Eine primäre Datennutzung ermögliche personalisierte medizinische Behandlungen. Zur Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten wie innovativen Medizinprodukten und deren Integration in der Gesundheitsversorgung trage hingegen eine Sekundärnutzung bei. Hier biete das GDNG gute Ansätze.
Der BVMed fordert dabei aber eine gleichberechtigte Behandlung aller Forschenden, beispielsweise bei der Besetzung von Beiräten und beratenden Gremien oder der Bearbeitung der Anträge. „Voraussetzung dafür ist die ausreichende Ausstattung dieser Stellen, um eine gleichberechtigte Bearbeitung von Datenanfragen sicherstellen zu können“, so der BVMed in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Downloads:
- BVMed-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), BT-Drs.-Nr. 20/9046
- BVMed-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), BT-Drs. 20/9048