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 - Hilfsmittel BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen: Fokus setzen auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau und Digitalisierung Ausschreibungen sind keine Option

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen. „Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird. „Ausschreibungen sind keine Option zur Kostendämpfung, sondern gingen zulasten einer qualitätsgesicherten Patient:innenversorgung und sind aus diesem guten Grund abgeschafft worden. Wir sollten die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen“, so Möll. Der BVMed vertritt im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich sowohl die Hersteller als auch die Leistungserbringer-Seite. Ein ausführliches BVMed-Positionspapier zur Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung kann unter www.bvmed.de/positionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 26.09.2023, 80/23

© BVMed Bild herunterladen Der Gesetzgeber hat mit den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Dazu gehören das Verbot von Ausschreibungen, die Einführung eines Schiedsverfahrens, die Stärkung der Patient:innen-Rechte bei der Auswahl des Leistungserbringers und durch bessere Aufklärung und Informationen der Krankenkassen. Zudem soll ein Vertragscontrolling die Umsetzung der definierten Qualitätserfordernisse überprüfen.

Diese Maßnahmen, insbesondere das Verbot des Instruments der Ausschreibungen, sind sinnvoll und positiv zu bewerten. Jedoch zeigt sich an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit die Ziele des Gesetzgebers, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, erreicht werden. Schwerpunkte und Verbesserungspotenziale aus dem BVMed-Positionspapier:

  • Der BVMed fordert die Eindämmung der administrativen Aufwände durch die Schaffung eines Rahmenvertrags. Denn die immensen bürokratischen Aufwände bei der Verwaltung der Hilfsmittel-Versorgungen und -Verordnungen entstehen vor allem durch die Vielfalt kassen- und vertragsspezifischer Einzelregelungen. „Wir brauchen hier einen gemeinsamen Verwaltungsrahmenvertrag, der Regelungen über die administrativen Einzelheiten der Hilfsmittelversorgungen trifft und dabei auf digitale Prozesse setzt“, so BVMed-Expertin Miriam Rohloff.
  • Der BVMed spricht sich zudem für die Stärkung von Qualität und dem Zugang zur Hilfsmittelversorgung aus. Hierzu gehört insbesondere eine klare Auslegung des Hilfsmittelbegriffs, der die ambulante Versorgung – auch unter Einbindung der Pflege – ermöglichen soll. „Andernfalls sehen wir die Bestrebungen zur Ambulantisierung sowie zur Stärkung der Pflege gefährdet“, so der BVMed. Zudem braucht es eine explizite Klarstellung, dass die besonderen Versorgungsbedürfnisse von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder komplexen Behinderungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zu berücksichtigen sind.
  • Um das eingeführte Schiedsverfahren zu stärken, spricht sich der BVMed für die Konkretisierung von Fristen, Abläufen, Inhalten und Zuständigkeiten aus. Zudem sollten unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Marktüblichkeit“ und „Kalkulationsgrundlage“ geklärt werden.

Bei der Preisentwicklung sieht der BVMed entgegen den Behauptungen der Krankenkassenseite nur in wenigen Ausnahmefällen Kostensteigerungen. Analyse von öffentlich zugänglichen Vertrags- und Preisinformationen zeigten im Verlauf der vergangenen Jahre eine flächendeckende Stagnation bzw. Reduktion der Vertragspreise. Beispiele seien hier die Versorgungsbereiche aufsaugende Inkontinenz, Stoma und Rehatechnik, so der BVMed.

Berücksichtigt werden müssten zudem die teilweise dramatischen Kostensteigerungen bei Transport, Logistik, Rohstoffen und Energie, die sich unmittelbar auf den Einkaufspreis von Hilfsmitteln auswirken. Weiterhin ist für die Versorgung qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich – auch hier müssen erhöhte Kosten der Hilfsmittel-Leistungserbringer einberechnet werden, unter anderem begründet durch die allgemeine Knappheit des Pflegepersonals sowie steigende Lohnkosten und Inflation. Die Branche spricht sich deshalb zum Ausgleich der Preissteigerungen für eine Werterhaltungsklausel aus.

Zur Entbürokratisierung schlägt der BVMed die Streichung der Kostenerstattungsoption vor und lehnt eine nicht zweckgebundene pauschale Auszahlung an den Pflegebedürftigen ab. Diese ginge nicht nur zulasten der Solidargemeinschaft, sondern auch der Versorgungsqualität.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gingen grundsätzlich in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir bei Qualitätsaspekten und Entbürokratisierung nachschärfen. Der BVMed steht mit seiner Expertise für Analysen und Umsetzungsoptionen in einem konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten zur Verfügung.“

Hinweis:
Ein ausführliches BVMed-Positionspapier zur Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung kann unter www.bvmed.de/positionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. heruntergeladen werden.

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