- KHVVG BVMed will bei Krankenhausreform Anreize für Qualitätsmessung setzen: „Bessere Ergebnisse und Prozesse nur mit MedTech“
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem neuen Positionspapier zur Krankenhausreform (KHVVG) einen stärkeren Fokus auf Ergebnisqualität, Effizienzsteigerung und Personalentlastung durch MedTech-Methoden und Lösungen. „Mit der Krankenhausreform muss es gelingen, den Qualitätswettbewerb in der Gesundheitsversorgung zu fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf konzentriert sich jedoch auf die Leistungskonzentration und ausgewählte Strukturqualitäts-Parameter. Die zentralen Dimensionen von Qualität, nämlich Prozess- und Ergebnisqualität, bleiben bisher unberücksichtigt“, kritisiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Der BVMed fordert unter anderem, dass Krankenhäuser, die Prozess- und Ergebnisqualität aus Patientensicht messen und kommunizieren, einen Anreiz durch eine zweiprozentige Erhöhung des Vorhaltebudgets der Leistungsgruppe erhalten. Außerdem sollten die Abschläge der unteren Grenzverweildauer für bestimmte interventionelle und operative Verfahren gestrichen werden, um die Effizienzpotenziale durch moderne Medizintechnik zu erschließen. Das ausführliche Positionspapier und ein OnePager zu den fünf BVMed-Forderungen können unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.
PressemeldungBerlin, 27.08.2024, 68/24
Bild herunterladen Bessere Patient:innenen-Versorgung, mehr Ergebnisqualität, Effizienzsteigerungen im Krankenhaus, Entlastung des medizinischen Personals und stärkere Ambulantisierung: das alles gebe es „nur mit MedTech“, so der BVMed. Medizintechnologien sollten daher stärker „als Teil der Lösung“ verstanden und die Potenziale medizintechnischer Lösungen besser für die Krankenhausreform genutzt werden. Dazu beschreibt das BVMed-Positionspapier Lösungsansätze in fünf Bereichen:
1. Ergebnis- und Prozessqualität in den Fokus der Reform rücken
- Prozess- und Ressourceneffizienz steigern: Effizienzpotenziale durch MedTech erschließen; Abschläge der unteren Grenzverweildauer streichen.
- Qualitätswettbewerb durch Ergebnistransparenz fördern: Prozess- und Ergebnisqualität aus Patientensicht durch Krankenhäuser messen und kommunizieren; Anreiz setzen, indem das Vorhaltebudget der Leistungsgruppe um zwei Prozent erhöht wird.
- Krankenhausfinanzierung am Behandlungsergebnis ausrichten: Qualitätsbasierte Vergütungselemente bei Erreichen messbarer Ergebnisparameter mittelfristig einführen.
2. Investive Vorhaltestrukturen qualitätsorientiert finanzieren
- Bedarfsnotwendige medizintechnische Vorhaltestrukturen verpflichtend finanzieren: Investitionsmittel für MedTech bereitstellen; Finanzierung gesetzlich sicherstellen.
- Strukturqualität komplexer Leistungsgruppen durch MedTech-Ausstattung definieren: Sachliche Ausstattung in Qualitätskriterien hinterlegen; Medizintechnische Ausstattung konkret benennen
3. Leistungsvolumina und Vorhaltebudgets an Versorgungsrealität ausrichten
- Vorhaltevolumina bedarfsorientiert definieren: Medizinische und technologische Entwicklungen bei jährlicher Bedarfsprognose berücksichtigen; Jährlich Leistungsvolumina anpassen
- Standortbezogene Vorhaltebudgets jährlich anpassen: Fallzahlkorridor auf plus/minus zehn Prozent begrenzen; Mindestvorhaltezahl kostendeckend definieren.
4. Intersektorale Hilfsmittelversorgung stärken
- Individuellen Hilfsmittelanspruch in sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen sicherstellen.
- Kooperationsgebot mit ambulant tätigen, sonstigen Leistungserbringern festschreiben.
5. Telemedizinische Versorgung in den neuen Strukturen mitdenken
- Telemedizinische Strukturen zur Erfüllung von Qualitätsvoraussetzungen erlauben.
- Ortsunabhängige Expertise zur Optimierung nutzen und Sektoren überwinden.
An dem aktuellen Gesetzentwurf bemängelt der BVMed, dass die alleinige Berücksichtigung von Strukturkriterien und Leistungskonzentration nicht ausreiche, um notwendige Qualitätsimpulse zu setzen oder Effizienzpotenziale zu heben. Die Reform schaffe weder Anreize zur Steigerung der Ergebnisqualität noch zur effizienten Nutzung von Personalressourcen und Prozessoptimierung. Obwohl der Fachkräftemangel im Gesetzentwurf als stark limitierender Faktor für die Gesundheitsversorgung erwähnt werde, würden keine nachhaltigen Lösungsansätze zu dessen Bewältigung präsentiert. Stattdessen werden bestehende Fehlanreize verstetigt und weitere geschaffen.
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Mitgliedsunternehmen des BVMed tragen mit ihren Produkten und Lösungen tagtäglich zu einer qualitativ hochwertigen und ressourcenschonenden Versorgung bei. MedTech steht für Ergebnisqualität, Effizienzsteigerung und Personalentlastung durch Innovationen. Die Potenziale medizintechnischen Fortschritts sind Teil der Lösungen, um die Reformziele zu erreichen, müssen aber mit einem umfassenden Fokus auf Qualität und ausreichende Finanzierung freigesetzt werden.“
Ausführliche Informationen zu den BVMed-Positionen zur Krankenhausreform gibt es im Themenportal unter www.bvmed.de/krankenhaus.
Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die MedTech-Branche (Hersteller inkl. Kleinstunternehmen) beschäftigt in Deutschland insgesamt rund 265.000 Menschen und erwirtschaftet einen Gesamtumsatz von 55 Mrd. Euro. Nach der Wirtschaftsstatistik gibt es 1.480 MedTech-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten, die über 161.000 Mitarbeitende und einen Gesamtumsatz von über 40 Milliarden Euro haben. 68 Prozent des MedTech-Umsatzes werden im Export erzielt. Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. 93 Prozent dieser Unternehmen sind KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.