- Krankenhaus Riebsamen: "Verhandlungen über Feinjustierungen der Krankenhausreform sind in der heißen Phase" – BVMed fordert Ausnahmen für aufwändige MedTech-Verfahren BVMed-Veranstaltung zur Krankenhausreform
Die Unternehmen der Medizintechnologie haben auf einer BVMed-Veranstaltung zum Krankenhausstrukturgesetz am 30. September 2015 in Berlin Verbesserungen insbesondere für komplexe und aufwändige MedTech-Verfahren gefordert. Günther Gyarmathy vom Unternehmen Medtronic sprach sich dafür aus, den Ausnahmetatbestand vom Fixkostendegressionsabschlag für zusätzlich vereinbarte Entgelte bereits für Verfahren mit einem Sachkostenanteil über 50 Prozent auch im Gesetzestext zu verankern. Die derzeitige Gesetzesregelung mit schärferen Sanktionen und reduzierten Ausnahmetatbeständen behindere die politisch gewollte qualitätsorientierte Versorgung und führe zu einer Rationierung medizinisch notwendiger Mehrleistungen. Mit Blick auf die Höhe des im KHSG vorgesehenen Fixkostendegressionsabschlages erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen: diese Frage wäre in den derzeit laufenden Verhandlungen noch offen. Möglich sei ein Wert von 35 Prozent, aber auch eine Verhandlungslösung. Der Länge des Abschlages würde demgegenüber keine besondere Bedeutung zukommen. Riebsamen bedauerte, dass das Problem der mangelnden Investitionskostenfinanzierung durch die Reform nicht gelöst werde. Dazu bedürfe es eines weiteren Gesetzes, so der Krankenhauspolitiker. Krankenhausmanager Heinz Kölking von der Europäischen Vereinigung der Krankenhausdirektoren (EVKD) forderte eine Diskussion über die Folgen des DRG-Systems und ein Nachjustieren bei den festgestellten Fehlanreizen. Skeptisch zeigte sich Kölking bei Zu- und Abschlägen für Krankenhausleistungen. Die erforderlichen Qualitätsindikatoren seien nur schwer festzulegen und zu messen. Der BVMed unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, die Qualität in der Krankenhausversorgung zu stärken, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Bei der angestrebten qualitätsdifferenzierten Vergütung sollte "die Ergebnisqualität aus Sicht der Patienten im Mittelpunkt stehen", so Schmitt. Gerade innovative Medizinprodukte könnten hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.
PressemeldungBerlin, 01.10.2015, 63/15
Heinz Kölking, Geschäftsführer der Residenz Klinik in Lilienthal und Präsidiumsmitglied der Europäischen Vereinigung der Krankenhausdirektoren (EVKD), nahm eine kritische Bewertung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) vor. Das Gesetz biete "punktuelle Verbesserungen im Millionenbereich, aber Unterfinanzierungen im Milliardenbereich". Die strukturellen Probleme der Kliniken seien enorm. In der Investitionsfinanzierung fehlten jährlich 3 Milliarden Euro. Die Schere bei den Personalkosten betrage 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Das KHSG wolle die Qualität der Versorgung erhöhen und gleichzeitig Kosten eindämmen – durch eine effektivere Verteilung der Mittel und bessere Anreizstrukturen. Kölking kritisierte aber, dass das Gesetz den Kliniken mit der Absenkung des Versorgungszuschlags und dem Fixkostendegressionsabschlag unnötig Geld entziehe. Der erfahrene Krankenhausmanager wies darauf hin, dass Effektivitätssteigerungen im Krankenhaus häufig nur durch Mehrarbeit des Personals erreichbar seien. "Wir müssen aufpassen, dass sich die Arbeitsdichte in den Krankenhäusern nicht weiter erhöht und wir als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Mitarbeiter verlieren die Motivation im deutschen Gesundheitsbereich zu arbeiten oder denken über eine alternative Beschäftigung im Ausland nach. Medizinisches Personal will sich in erster Linie um die Patienten kümmern", so Kölking. Er sprach sich daher dafür aus, neben der Qualitätsausrichtung auch Bürokratie abzubauen, um "genügend Raum für Begegnung und Zuwendung" zu haben. Ein spannender und entscheidender Aspekt sei der medizinische Fortschritt mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB). Das schüre bei den Patienten Erwartungen an eine bessere Gesundheitsversorgung und stoße auf eine Anspruchshaltung des medizinischen Personals, die Patienten optimal zu versorgen. Dies stehe aber im Konflikt mit den bekannten ökonomischen Zwängen. Wichtig für das Krankenhaus der Zukunft sei es deshalb, ein "klares medizinisches Konzept mit einer Mischung aus Spezialisierung und einem breiten Angebot vor allem in der Notfallversorgung" zu haben. Dazu kommen ambulante Angebote und sinnvolle Kooperationen "sowie möglichst eine Einbettung in eine starke Gruppe". Als zentrales Thema der Zukunft nannte Kölking die Attraktivität der Kliniken für gute, junge Arbeitskräfte, um zukunftsfähig zu sein.
Die möglichen Auswirkungen der Krankenhausreform schilderte Günther Gyarmathy, Senior Manager Reimbursement & Health Economics Neuromodulation bei Medtronic, am konkreten Beispiel einer jungen Patientin mit Dystonie. Dabei handelt es sich um schwerste Bewegungsstörungen, deren neurologischer Ursprung in den motorischen Zentren im Gehirn liegt. Medikamentös austherapierten Patienten kann derzeit durch die "Tiefe Hirnstimulation" geholfen werden. Bei diesem medizintechnischen Verfahren werden die betroffenen Areale mit einem Schrittmacher über Elektroden im Gehirn stimuliert. Je nach Energieverbrauch muss der Schrittmacher alle 2 bis 4 Jahre ausgetauscht werden. Einen direkten Einfluss auch auf die Ergebnisqualität bieten Schrittinnovationen wie wiederaufladbare Stimulatoren, die erst nach rund neun Jahren ausgetauscht werden müssen. Dem Patienten bleiben zwei OPs erspart. Dies sei ein gutes Beispiel für Medizintechnologien, welche die Patienten "ein Leben lang begleiten" und diesen eine Rückkehr in ein "normales Leben" mit sozialer Integration erleichtern, so Gyarmathy. Für diese aufwändigen, komplexen Medizintechnologien sieht das KHSG aber erhebliche Verschlechterungen durch höhere, längere und ausnahmereduzierte Fixkostendegressionsabschläge vor. Dies führt dazu, dass medizinisch begründete Leistungssteigerungen ab 2017 mit deutlich höheren Abschlägen versehen werden. Zur Mehrleistungsproblematik schlägt der BVMed vor, einen Ausnahmetatbestand vom Fixkostendegressionsabschlag für zusätzlich vereinbarte Entgelte bereits für Verfahren mit einem Sachkostenanteil über 50 Prozent auch im Gesetzestext zu verankern, erläuterte Gyarmathy. Die Ausnahmeregelung würde sich auf 28 DRG-Fallpauschalen erstrecken. Mit dieser Erweiterung könnten beispielsweise auch Vorhofflimmertherapien, die vor Schlaganfällen schützen, komplexe Herzschrittmacher oder Herzklappeneingriffe weiterhin in medizinisch notwendigem Umfang erbracht werden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen, Berichterstatter für den Krankenhausbereich der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte, dass der Grundtenor der Bewertung des Gesetzes gut sei. Es gehe nun noch um Feinjustierungen. Hier sei man mitten in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern. Am Freitag stehen außerdem Gespräche mit den Bundesländern an. Es gehe dem Gesetzgeber vor allem um Strukturverbesserungen. "Wir haben insbesondere in Ballungsgebieten zu viele Krankenhäuser und Krankenhausbetten", so Riebsamen. Nachjustierungen am Gesetz gebe es beim Orientierungswert für die Krankenhäuser und der Angleichung der Basisfallwerte der Bundesländer. Auch die Fixkosten-Degressionsabschläge seien noch in der Diskussion. Hier müsse man die Verhandlungen mit den Bundesländern abwarten. Riebsamen bedauerte, dass das Problem der Investitionskostenfinanzierung durch das KHSG nicht gelöst werde. Riebsamen: "Dafür werden wir ein weiteres Gesetz brauchen." Riebsamen plädierte dafür, das System insgesamt nachzujustieren. Das DRG-System gebe kleineren Krankenhäusern in der Regelversorgung kaum noch eine Chance. "Trotzdem gibt es solche kleineren Häuser im ländlichen Raum, die wir für die Versorgung benötigen. Diesen Kliniken müssen wir gesondert helfen." Zur Qualitätsdebatte sagte Riebsamen, dass das neu gegründete Qualitätsinstitut IQTiG einige Jahre benötigen werde, bis die Indikatoren zur Messung der Qualität entwickelt und etabliert seien. Die Qualität spiele zudem auch bei der Krankenhausbedarfsplanung der Bundesländer eine zunehmende Rolle.
Hinweis an die Medien: Druckfähige Bilder zur Konferenz können unter www.bvmed.de/bildergalerien heruntergeladen werden.