- Hilfsmittel BVMed-Stellungnahme zum PDSG: "Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die elektronische Patientenakte einbinden"
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG), die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die elektronische Patientenakte (ePA) einzubinden. "Eine entsprechende Ergänzung und Klarstellung im Gesetz ist notwendig, damit unsere Unternehmen, die Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln oder enteralen Ernährungstherapien versorgen, in den digitalen Informationsaustausch mit Ärzten, Krankenhäusern und der Pflege eingebunden sind", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Die BVMed-Stellungnahme zum PDSG-Referentenentwurf kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.
PressemeldungBerlin, 21.04.2020, 53/20
"Homecare-Unternehmen sowie weitere sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen sind bereits heute in die ärztliche und nicht-ärztliche Kommunikation eingebunden und tauschen im Rahmen ihrer Versorgungstätigkeit regelmäßig medizinische und versorgungsbezogene Informationen mit Ärzten, Krankenhäusern und Pflege sowie den versorgenden Angehörigen aus", argumentiert der BVMed in seiner Stellungnahme. Der digitale Informationsaustausch über die elektronische Patientenakte stellt eine immense Optimierung der Kommunikationsprozesse dar, schließt aber nach dem aktuellen Gesetzesentwurf die sonstigen Erbringer ärztlich verordneter Leistungen aus. "Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung der Zugriffsberechtigung auf die medizinisch erforderlichen Daten der elektronischen Patientenakte, natürlich nach entsprechender Zustimmung durch den Versicherten", so Juliane Pohl, BVMed-Expertin für ambulante Versorgung.
Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass Homecare-Unternehmen sowie weitere sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Patienten im häuslichen Bereich und in Pflegeeinrichtungen mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln, Bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung und Blutzuckerteststreifen sowie den zugehörigen Dienstleistungen wie Einweisung, Beratung und Unterstützung bei Komplikationen versorgen. Zu den Patienten gehören oftmals schwerkranke multimorbide Patienten mit multiplem Versorgungsbedarf. "Die Integrierbarkeit der Versorgungsinformationen der sonstigen Leistungserbringer ist damit essentiell für eine medienbruchfreie Kommunikation, auch im Sinne einer optimierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
Der BVMed begrüßt zudem die Klarstellung, dass die Verwendung von digitalen Verordnungen für definierte Produktbereiche erst dann zulässig ist, wenn diese durch alle Marktteilnehmer gleichberechtigt angenommen werden können. Um die zügige Einführung digitaler Verordnungen für Hilfsmittel, Verbandmittel, enterale Ernährung und Blutzuckerteststreifen zu ermöglichen, muss nun auch für die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen die Authentifizierung für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur sichergestellt werden.