- Hilfsmittelverzeichnis BVMed schlägt neue Systematik für die Produktgruppe 12 „Hilfsmittel bei Tracheostoma“ vor Hilfsmittelverzeichnis (HMV)
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der die Hersteller von Tracheotomie-Hilfsmitteln vertritt, hat in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband eine neue Systematik der Produktgruppe 12 (PG 12) „Hilfsmittel bei Tracheostoma“ des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) vorgeschlagen. Ziel der Überarbeitung der Produktgruppe solle „eine klare und eindeutige Zuordnung der Produkte und eine stärkere Differenzierung der Untergruppen sein“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.
PressemeldungBerlin, 05.01.2017, 01/17
Zur Begründung schreibt der BVMed, dass sich in den letzten Jahren eine immer größere Diskrepanz zwischen dem Hilfsmittelverzeichnis und den medizinisch-technischen Realitäten entwickelt habe. Auch sei die gesamte PG 12 nach Meinung vieler Anwender sehr unlogisch aufgebaut. So sei beispielsweise die Systematik der Produktgruppen und Untergruppen mehrdeutig, lasse Freiheiten bei der Zuordnung zu und enthalte zahlreiche Redundanzen. „Eindeutige Zuordnungen und damit auch Möglichkeiten eines Produktvergleichs – Stichwort ‚aut idem‘ – bei der Suche nach Versorgungsalternativen oder eine Produktkategorisierung sind damit unmöglich“, schreibt der BVMed an den GKV-Spitzenverband. Wenn aus der Hilfsmittelnummer aber nicht die wichtigsten relevanten Produkteigenschaften abgeleitet werden könnten, stelle dies sowohl den Sanitätsfachhandel als auch Versorger oder verschreibende Ärzte vor große Probleme.
Die Anforderungen an eine Trachealkanüle würden vor allem von der medizinischen Indikation bestimmt. Andererseits müssten beispielsweise Sicherheitsfeatures unabhängig von der technischen Realisierung gewährleistet sein. Insofern sei eine Einteilung beispielsweise nach Material wie Metalle oder Kunststoffe nicht notwendig. Dies müsse bei der anstehenden Aktualisierung der PG 12 berücksichtigt werden.
Tracheotomie – umgangssprachlich auch Luftröhrenschnitt genannt – bezeichnet den chirurgischen Eingriff, bei dem über eine Öffnung im Hals ein Zugang zur Luftröhre geschaffen wird. Die Gründe für eine Tracheotomie sind vielfältig. Eine künstliche Öffnung der Luftröhre (Tracheostoma) wird beispielsweise bei Intensivpatienten mit Langzeitbeatmung, bei neurologischen Störungen, bei Kehlkopflähmung oder -entfernung notwendig.
Neben Trachealkanülen und deren Zubehör benötigen die Patienten zahlreiche weitere Produkte, die ihnen die durch die Tracheotomie-Operation verlorenen Körperfunktionen wie Sprechen und Filtern, Anwärmen und Befeuchten der Atemluft, wieder weitestgehend ermöglichen.
Weitere BVMed-Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/tracheostomie.