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 - Hilfsmittel BVMed-Positionspapier zu mehr Transparenz bei Patienten-Aufzahlungen in der Hilfsmittel-Versorgung „Differenzierung nach Produktart und Krankenkasse“

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat in einem Positionspapier zur „Erfassung und Veröffentlichung der Höhe von wirtschaftlichen Aufzahlungen“ in der Hilfsmittel-Versorgung eine Differenzierung der Ergebnisse nach Produktart und Krankenkasse gefordert. Aufgrund der Verschiedenheit der Hilfsmittel innerhalb einer Produktgruppe könnten nur durch eine Differenzierung Aussagen über Kosten- und Qualitätsfaktoren getroffen werden, so die BVMed-Experten. Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 08.06.2017, 39/17

© BVMed Zum Hintergrund: Mit der im April 2017 in Kraft getretenen Hilfsmittelreform (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) soll mit der Hilfsmittel-Abrechnung künftig auch die Höhe privater Aufzahlungen erfasst und übermittelt werden. Der GKV-Spitzenverband ist aufgefordert, diese Zahlen hilfsmittelspezifisch einmal im Jahr zu veröffentlichen, um hiermit Transparenz über die Versorgungs- und Vertragssituationen zu schaffen. Bei der Umsetzung dieser Regelung müsse nach Ansicht des BVMed das primäre Ziel des Gesetzgebers im Fokus stehen: Das Sachleistungsprinzip soll in der Hilfsmittelversorgung gewährleistet und eine qualitative Hilfsmittelversorgung gefördert werden.

Um eine sinnvolle Einschätzung der wirtschaftlichen Aufzahlungen geben zu können, müsste nach Ansicht des BVMed zudem der prozentuale Anteil der Hilfsmittel-Versorgungen mit Aufzahlung veröffentlicht werden. Die absoluten Zahlen seien alleine nicht aussagekräftig. Der Berichtszeitraum sollte zwölf Monate betragen. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, beispielsweise aufsaugenden Inkontinenzhilfen oder Stoma-Produkten, sollte die durchschnittliche Höhe der jährlichen wirtschaftlichen Aufzahlung auf die Versorgungsmonate heruntergebrochen werden.

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