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 - Digitalstrategie BVMed: "Online-Sprechstunde für Qualitätsschub nutzen" Telemedizin

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages, das Fernbehandlungsverbot für Ärzte aufzuheben, muss nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, nun schnell in den Bundesländern umgesetzt werden. "Wir brauchen eine schnelle Umsetzung des Beschlusses und eine intelligente Nutzung digitaler Technologien, um bei den Chancen der Digitalisierung für die Patientenversorgung in Deutschland nicht den Anschluss zu verlieren", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

PressemeldungBerlin, 31.05.2018, 41/18

© BVMed Die Beratung und Behandlung über digitale Medien kann nach Ansicht des BVMed die Tätigkeit von Ärzte- und Pflegekräften in vielen Bereichen erleichtern, beschleunigen und intelligent genutzt auch einen echten Mehrwert für die Patienten erzielen. Als Beispiel nennt der MedTech-Verband die Versorgung chronischer Wunden, die in Deutschland noch viele Mängel habe. "Behandlungserfolge bei chronischen Wunden könnten sehr gut auch in Videosprechstunden begutachtet werden, ohne dass Patienten einen beschwerlichen Weg und Wartezeiten auf sich nehmen müssen", so Schmitt. "Außerdem könnte damit dem Mangel an Ärzten und vor allem auch an Spezialisten auf dem Land entgegengewirkt werden." Die Mediziner in Deutschland sollten diese neue Möglichkeit für einen echten Qualitätsschub nutzen, so der BVMed.

Hintergrund ist, dass der diesjährige Deutsche Ärztetag die Musterberufsordnung für Ärzte geändert hat, so dass Patienten nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne einen persönlichen Kontakt zum Arzt am Telefon, per SMS, E-Mail oder im Online-Chat beraten und behandelt werden können. Der Beschluss muss noch von den Landesärztekammern umgesetzt werden. Bisher waren Fernbehandlungen nur erlaubt, wenn es zuvor ein persönliches Treffen zwischen Arzt und Patient gegeben hat. Die Vorgabe des Ärztetages muss nun schnell in allen Ländern realisiert werden, fordert der BVMed. Die Patientensicherheit und die Sorgfalt in der medizinischen Versorgung gerieten durch die jetzt beschlossene Liberalisierung nicht in Gefahr. "Der Ärztetag hat die Neuerung vernünftigerweise auf Fälle beschränkt, in denen sie medizinisch vertretbar ist", so Schmitt.

In mehreren Bundesländern war das Fernbehandlungsverbot bereits für Modellprojekte gelockert worden. Erprobt wurde dabei unter anderem die Betreuung von Patienten mit chronischen Wunden. Diese wurden von einem Assistenten des Arztes besucht, der den Behandlungsfortschritt mit Bildern dokumentierte, die dann sofort zum Arzt in die Praxis geschickt werden konnten. So konnten sowohl dem Arzt als auch dem Patienten lange Wege und Zeit erspart werden. Möglich wäre in solchen Fällen auch, weitere Spezialisten zur Begutachtung dazu zu schalten. Die sehr oft immobilen Patienten können dadurch auch intensiver fachkundig betreut werden, was den Behandlungserfolg positiv beeinflussen kann.

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