- Digitalstrategie BVMed-Newsletter „MedTech ambulant“ informiert über DiGAs und digitales Verordnen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in seinem aktuellen Newsletter „MedTech ambulant“ über Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie das kommende eRezept. DiGAs sollen, wenn sie einen "positiven Versorgungseffekt" haben, zügiger in die Regelversorgung gelangen. Das Antragsverfahren ist eröffnet, erste Listungen werden für den August 2020 erwartet. Demnächst soll es auch die digitale Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln geben. Die digitale Hilfsmittelverordnung soll erst im Anschluss eingeführt werden. Der Ambulant-Newsletter des BVMed kann unter www.bvmed.de/medtech-ambulant heruntergeladen werden. Kostenfreies Abo des Newsletters unter: www.bvmed.de/aboExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..
PressemeldungBerlin, 01.07.2020, 94/20
Die Listung erster DiGAs ist bereits beantragt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft auf Antrag des Herstellers einer digitalen Gesundheitsanwendung das Produkt und seine positiven Effekte auf die Versorgung. Dabei kann es sich entweder um den medizinischen Nutzen oder um patientenrelevante Verfahrens-und Strukturverbesserungen in der Gesundheitsversorgung handeln. Näheres zu den erforderlichen Nachweisen wird durch das BfArM in einem Leitfaden beschrieben. Nach erfolgter Prüfung überführt das BfArM die DiGA schließlich in das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Dem jeweiligen Produkt ist dabei die Indikation hinterlegt, für die die DiGA versorgungsfähig ist. Im Aufnahmeformular für das BfArM-Verzeichnis geben die Hersteller an, ob eine DiGa zusätzliche ärztliche Leistungen erfordert. Sofern dies der Fall ist, werden eine neue EBM-Ziffer und die entsprechende Vergütung verhandelt. Wichtig: DiGAs sind nicht budgetrelevant. Eine Zuzahlungspflicht sowie der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen, wie aus anderen Versorgungsbereichen bekannt, gelten nicht, informiert der BVMed in seinem Newsletter.
Beim Thema eRezept schafft die gematik derzeit die notwendigen Voraussetzungen für die technische Umsetzung. Die Möglichkeit der digitalen Verordnung wird dabei zunächst auf apothekenpflichtige Arzneimittel beschränkt sein – mit Einverständnis des Patienten. Alle weiteren Verordnungen müssen zunächst weiterhin auf Papier erfolgen. Ab Juli 2021 ist die Einführung des eRezepts für Betäubungsmittel vorgesehen. Die digitale Hilfsmittelverordnung soll erst im Anschluss eingeführt werden. Dem nachgelagert soll die Einführung der digitalen Verordnung der sonstigen Medizinprodukte, so Verbandmittel, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung oder Blutzuckerteststreifen, erfolgen. Derzeit wird geprüft, ob die digitale Verordnung für Digitale Anwendungen zeitnah eingeführt werden kann.