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 - Nutzenbewertung BVMed-Konferenz zur neuen NUB-Methodenbewertung nach dem TSVG am 23. Oktober 2019 in Berlin

Der Gesetzgeber hat mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auch die komplexen Verfahren zur Methodenbewertung von Medizintechnologien neu geregelt. Welche Neuerungen es gab und wie sich Hersteller von Medizinprodukten auf ein Methodenbewertungsverfahren vorbereiten können, zeigt die BVMed-Konferenz "Methodenbewertung nach TSVG – Zugangswege und Handlungsoptionen für Medizinprodukte in die Regelversorgung" am 23. Oktober 2019 in Berlin. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events.

PressemeldungBerlin, 20.08.2019, 63/19

Alle Bewertungsverfahren zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizintechnologien unterstehen der Methodenbewertung nach § 135 SGB V und gelten je nach Risikoklasse unabhängig vom Sektor für alle Medizinprodukte inklusive Hilfsmittel. Der Prozess und die Finanzierung der Erprobung bekommen durch das TSVG neue Rahmenbedingungen, die auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen können. Durch die Einführung des Bestellprinzips – wer die Erprobung bestellt, finanziert – wird die Unsicherheit bei der Finanzierung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen reduziert.

Die BVMed-Konferenz beleuchtet die Herausforderungen der bisherigen Verfahren sowie den neuen gesetzlichen Auftrag und die erforderliche Umsetzung in die Verfahrensordnung des G-BA aus verschiedenen Perspektiven. Referenten der Konferenz sind unter anderem Dr. Josephine Tautz vom Bundesgesundheitsministerium, Dr. Edith Pfenning vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Dr. Michael Brenske von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Ekkehard von Pritzbuer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Rechtsanwalt Dr. Cord Willhöft von der Kanzlei Fieldfisher, Dr. Holger Friedrich von Pathways Public Health sowie die Industrieexperten Dr. Gabriela Soskuty von B. Braun und Oliver Martini von Johnson & Johnson Medical.

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