- Erstattung Hilfsmittel BVMed fordert Verbesserungen in der Hilfsmittelversorgung Mitgliederversammlung in Berlin
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Verbesserungen in der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln gefordert. Die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen führe in vielen Bereichen zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungsqualität der Patienten, einer Aushöhlung des Sachleistungsprinzips sowie zu einer Gefährdung der mittelständischen Versorgungsstruktur der Leistungserbringer. "Wir brauchen keinen aggressiven Beitragswettbewerb der Krankenkassen, sondern einen Wettbewerb um die besten Versorgungskonzepte. Wir brauchen eine patientenindividuelle Versorgung statt Ausschreibungen und Pauschalen", sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin.
PressemeldungBerlin, 20.03.2015, 19/15
Bild vergrößern Ausschreibungen, beispielsweise bei ableitenden Inkontinenzhilfen, Hilfsmitteln gegen Dekubitus oder Rollstühlen, hätten zu Verlusten bei der Produktqualität geführt. Aber auch die Dienstleistungsqualität habe sich dadurch verschlechtert. Erste Vertragsoption der Krankenkassen sollten daher Verhandlungsverträge mit den Leistungserbringern sein. Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich seien dagegen aufgrund der bisherigen Erfahrungen ungeeignet.
Sorgen bereitet dem BVMed auch das Thema Entlassmanagement. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) sieht eine Stärkung des Entlassmanagements vor, um Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt einen besseren Übergang in den häuslichen Bereich zu ermöglichen. "Wir setzen uns dafür ein, dass neben ärztlichen Leistungserbringern auch ambulante Versorger einbezogen werden", so Lugan. Dabei gehe es insbesondere um Homecare-Unternehmen, die bei der Versorgung von Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln eine wichtige Rolle spielen.
In der Diskussion um das GKV-VSG habe der Bundesrat zudem vorgeschlagen, externe Hilfsmittelberater gesetzlich zu legitimieren. Der BVMed vertrete jedoch die Auffassung, dass die Zulassung privater externer Hilfsmittelberater neben dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nicht notwendig sei, verdeutlicht der BVMed-Vorsitzende. "Wir setzen uns dafür ein, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden."