Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Nutzenbewertung BVMed fordert eigene "wissenschaftliche Leitlinien" für die Methodik zur MedTech-Nutzenbewertung Geänderte G-BA-Verfahrensordnung in Kraft getreten

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Verfahrensordnung zum "Verfahren für die Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen" (§ 137h SGB V) ist am 23. August 2016 in Kraft getreten. Damit können im Herbst 2016 erste Verfahren beginnen. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert dabei eine eigene Methodik für die Nutzenbewertung von Medizintechnologien. "Wir setzen uns dafür ein, dass eine neutrale Einrichtung im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien für die Methodik zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien entwickelt", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

PressemeldungBerlin, 25.08.2016, 61/16

© BVMed-Bilderpool Die wissenschaftlichen Leitlinien müssten die Besonderheiten der Medizinprodukte besser berücksichtigen. Es sei nicht möglich, die im Arzneimittelbereich angewandte Methodik einfach auf Medizinprodukte zu übertragen. "Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln. Medizinprodukte sind heterogener, haben kurze Innovationszyklen und eine grundsätzlich andere Wirkweise als Arzneimittel", so Schmitt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den ursprünglichen G-BA-Beschluss zur Verfahrensordnung für die Nutzenbewertung von neuen Methoden mit Medizinprodukten im Krankenhaus vom 17. März 2016 nur in Teilen genehmigt. In seiner Sitzung vom 7. Juli 2016 hatte der G-BA daraufhin Änderungen beschlossen, die nunmehr genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Das BMG hatte unter anderem bemängelt, dass der G-BA Krankenhäuser von der Anwendung neuer Methoden ausschließen will, wenn diese nicht im Rahmen von klinischen randomisiert-kontrollierten Studien (RCTs) an der Erprobung der Methoden teilnehmen. Dieser G-BA-Beschluss widerspreche laut BMG dem allgemeinen in der Krankenhausversorgung geltenden Prinzip der gesetzlichen "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt", weil der Rahmen für die Studien und die Erprobung der neuen Methode in der Verfahrensordnung des G-BA so geregelt sei, dass die Anzahl der Krankenhäuser, die überhaupt an solchen Studien teilnehmen können, eingeschränkt werden könne.

Des Weiteren hatte der Gesetzgeber klar formuliert, dass eine Benachteiligung von Patienten vermieden werden solle, die beispielsweise aufgrund methodischer Anforderungen nicht an einer Studie teilnehmen können. Auch diese Patienten sollen nach dem Willen des BMG mit neuen Methoden behandelt werden können. "Bei der Behandlung dieser Patientengruppe kommt eine ergänzende Erhebung flankierender Daten im Sinne einer Beobachtungsstudie in Betracht, die in die Auswertung der Erprobung mit einfließen", heißt es in einem BMG-Schreiben. Diese Sichtweise wird vom BVMed unterstützt.

Nutzenbewertung sei "richtig und wichtig". Die MedTech-Unternehmen seien für eine sachgerechte Nutzenbewertung im Einklang mit höchster Patientensicherheit. Ziel müsse es aber bleiben, dass Patienten in Deutschland auch künftig schnell von modernen und sicheren Medizintechnologien profitieren können, so Schmitt. Das neue Nutzenbewertungsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien hoher Klassen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müsse sich daher auf Sprunginnovationen beschränken. Es dürfe die für die MedTech-Branche so typischen Schrittinnovationen zur kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung der Technologien nicht behindern.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen