BVMed begrüßt Gesundes-Herz-Gesetz / „Check-ups auch mit 65 und 75 wichtig“
Viel Lob kommt vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) für den Referentenentwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG). Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme insbesondere die vorgesehenen Check-up-Untersuchungen sowie die Einbeziehung der Krankenkassen und Apotheken. „Der Fokus auf der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist überfällig und unbedingt notwendig“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Allerdings müsse im Gesetz klar definiert werden, wie Menschen über 50 Jahren in den Check-ups inkludiert sind, da das Risiko von schweren Herzerkrankungen mit dem Alter stark ansteige. Der BVMed empfiehlt daher, gezielte Check-up-Untersuchungen für über 65-Jährige und besonders für 75-Jährige in das GHG aufzunehmen. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme zum GHG kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.
PressemeldungBerlin, 10.07.2024, 5724
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland und Europa. „Eine verbesserte Früherkennung ist dringend notwendig, um Betroffene rechtzeitig zu identifizieren und zu behandeln“, unterstützt der BVMed die Gesetzesinitiative. Der BVMed begrüßt daher insbesondere die im Entwurf vorgesehenen drei Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zur Verbesserung der Früherkennung bei Erwachsenen.
Wichtig seien aber auch Früherkennungsmaßnahmen für Menschen ab 65 Jahren, da die Prävalenz struktureller Herzerkrankungen mit dem Alter steige. „Solche Früherkennungsmaßnahmen könnten die Lebenserwartung in Deutschland, die im westeuropäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist, deutlich verbessern. Daher wird empfohlen, gezielte Check-up-Untersuchungen für über 65-Jährige und besonders für 75-Jährige in das Gesetz aufzunehmen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Dadurch werde den Betroffenen ermöglicht, länger und gesünder zu leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und: Eine gezielte Früherkennung bewirkt, dass die hohen Kosten für die Behandlung einer chronischen Herzerkrankung entfallen.
Unterstützung gibt es vom BVMed auch für die geplante Einbeziehung der Krankenkassen, die zu Vorsorgeuntersuchungen einladen und Gutscheine verschicken sollen. Die finanzielle Übernahme der Check-up-Untersuchen durch die Krankenkassen sei unbedingt erforderlich, um alle Bevölkerungsschichten zu erreichen – und müsse langfristig erhalten bleiben. Ebenso begrüßt der Medizintechnik-Verband die Einbindung der Apotheken bei der Beratung und den Messungen zu Risikofaktoren. Diese zusätzliche und niedrigschwellige Maßnahme sei sinnvoll, da so ein Engpass an Beratungsmöglichkeiten vermieden werden kann.
Die Aufnahme von „ergänzenden Laboruntersuchungen“ tragen aus Sicht des BVMed ebenfalls zur Verbesserung der Prävention und Versorgungssituation bei. Dabei müsse definiert werden, welche Laboruntersuchungen in Betracht kommen. Im jetzigen Gesetzesentwurf findet sich lediglich die Testung auf HbA1c. Weitere Testungen, beispielsweise die Bestimmung des NT-pro BNP-Spiegels, wären notwendig, um Anzeichnen wie etwa einer Herzklappenerkrankung rechtzeitig zu erkennen. „Diesen Ausgestaltungsspielraum muss der Gesetzesgeber unbedingt ermöglichen“, fordert der BVMed. Die medizinischen Fachgesellschaften sollten bei der Festlegung zusätzlicher Labor- und Check-up-Untersuchungen eingebunden werden, da sie die notwendige Expertise besitzen.
Auch die Berücksichtigung von spezifischen Bedarfen unterschiedlicher Zielgruppen und geschlechterbezogene Unterschiede beim Herz-Kreislauf-Risiko sei lobenswert. Sie müsse in der Praxis jedoch auch flächendeckend umgesetzt werden. „Dazu ist eine stärkere Sensibilisierung der Ärzteschaft sowie der Gesellschaft durch eine bessere Aufklärung notwendig“, so der BVMed. Hier könnte das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) eine führende Rolle spielen.
Schließlich begrüßt der BVMed auch die im Gesetz vorgesehene Stärkung und Weiterentwicklung der Disease-Management-Programme (DMP) im Bereich der Herzerkrankungen, insbesondere das DMP für chronische Herzinsuffizienz. Die Einbindung der Krankenkassen durch die Verpflichtung, ihren Versicherten ein DMP anzubieten, sei auch in diesem Fall unbedingt notwendig.
Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen nun endlich auf der politischen Agenda. Wir haben großartige Behandlungsmöglichkeiten, müssen die Erkrankungen aber früher erkennen und strukturierter angehen. Dazu bietet das GHG viele wertvolle Lösungsansätze.“
Weitere Informationen gibt es im Themenportal „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ unter www.bvmed.de/hke.
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